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Die Homepage und Community verwitwet.de ist von Anfang an so aufgestellt, dass man so offen und ehrlich wie möglich miteinander umgeht. Diese Philosophie leben wir auch im Verein. Daher haben wir viele Fragen rund um die Vereinsmitgliedschaft in einer FAQ zusammengefasst. Darüber hinaus kannst du dir natürlich auch unsere Satzung und Beitragsordnung durchlesen.
Sollten deiner Meinung nach noch Fragen bzw. Antworten fehlen, melde dich einfach bei uns.
Liebe Grüße
Dein Vorstands-Team von verwitwet.de e.V.
Allgemeine Infos zur Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag
| Allgemeine Infos zur Mitgliedschaft |
Warum sollte ich Mitglied bei verwitwet.de e.V. werden?verwitwet.de e.V. ist nicht einfach nur ein "Internetclub", denn unsere Ziele gehen weit über den reinen Austausch über das Internet hinaus. Es gibt mehrere Gründe, Mitglied in unserem Verein zu werden. Wie z.B.:
- Solidarität mit jungen Witwen und Witwern
- Aufbau einer starken Lobby für die Interessen junger Witwen und Witwer
- Einflussnahme auf die Vereinsarbeit durch aktive Mitarbeit oder einfach "nur" Stimmrecht in der Mitgliederversammlung
- Erhalt und Ausbau der Homepage verwitwet.de
- Unterstützung der Vereinsarbeit auch durch einen finanziellen Beitrag
- und noch mehr...
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Wie unterscheiden sich aktive (normale/stimmberechtigte) und Fördermitgliedschaft?Grundsätzlich: Aktive Mitglieder haben alle Rechte und Pflichten, die sich aus der Satzung und der Beitragsordnung ergeben. Fördermitglieder wollen in der Regel weniger am Vereinsleben teilnehmen. Sie finden den Verein unterstützenswert und tun dies mit ihrem Förderbeitrag.
Im Wesentlichen ergeben sich daraus folgende Unterschiede:
| aktives Mitglied | Fördermitglied | | Rechte | Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung. Recht zur Teilnahme an einer Projektgruppe des Vereins. | Informationsrecht | | Mindestbeitrag | 5,00 Euro monatlich (grundsätzlich jährlich im Voraus zu zahlen) | 2,50 Euro natürliche Personen 10,00 Euro juristische Personen (Monatsbeitrag, jeweils jährlich im Voraus zu zahlen) | | Community | erweiterte Rechte | keine erweiterten Rechte | | Kündigungsfrist | 3 Monate zum Jahresende (Ein- und Austritt im selben Kalenderjahr nicht möglich) | keine Frist einzuhalten (keine Beitragsrückzahlung) |
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Wie werde ich Mitglied im Verein?Du hast zwei Möglichkeiten, deine Mitgliedschaft zu beantragen.
- Über das Onlineformular oder
- du druckst eines der Anmeldeformulare aus und schickst es mit der Post an
Oliver Scheithe, Baesweilerhof 20, 50933 Köln.
Nach wenigen Tagen bekommst du per Mail eine Bestätigung über deine Aufnahme im Verein, in der noch mal die wesentlichen Anmeldedaten wiederholt werden. Solltest du dabei einen Fehler feststellen, antworte einfach auf diese Mail und informiere uns über die falschen Daten.
Wenn du Mitglied der Community von verwitwet.de bist, wirst du unmittelbar nach der Bestätigung der Mitgliedschaft für die erweiterten Rechte der Vereinsmitglieder frei geschaltet.
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Wie lange bin ich Mitglied im Verein?Grundsätzlich bist du solange Mitglied im Verein bis du deine Mitgliedschaft wieder kündigst. Eine Mitgliedschaft dauert aber mindestens ein volles Kalenderjahr, da der Eintritt und Austritt im selben Jahr gemäß unserer Satzung (siehe §9 Satz 5) nicht möglich ist.
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Bin ich als Vereinsmitglied automatisch Mitglied in der Community?Verein "verwitwet.de e.V." und die Community "verwitwet.de" sind rechtlich zwei unterschiedliche Gruppen. Man kann Vereinsmitglied sein ohne eine Mitgliedschaft in der Community und umgekehrt. Daher wird man als Vereinsmitglied auch nicht automatisch Communitymitglied.
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Welche Vorteile habe ich durch die Mitgliedschaft im Verein?Von Vorteilen zu sprechen, ist immer etwas schwierig. So kann man uns z.B. nur schwer mit dem ADAC vergleichen.
Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass du den Verein mit seinen Zielen gut und unterstützenswert findest; ihm aus diesem Grund beigetreten bist bzw. beitreten willst.
Natürlich sind wir bemüht, einen Nutzen für unsere Mitglieder zu erarbeiten. Derzeit gibt es z.B. folgende Vorteile*:
- Gegenüber anderen Nutzern haben Vereinsmitglieder mehr Rechte und Möglichkeiten auf der Homepage von verwitwet.de,
- bei Vereinsveranstaltungen erhalten Vereinsmitglieder in der Regel Zuschüsse und/oder Preisnachlässe,
- für Vereinsmitglieder wird eine allgemeine Rechtsberatung angeboten.
- Jedes Vereinsmitglied hat die Möglichkeit der aktiven Mitgestaltung; zum Beispiel durch die Teilnahme an der Mitgliederversammlung oder Mitarbeit in den Ortsgruppen.
Da wir noch ein sehr junger, aber stark wachsender Verein sind, werden wir wohl in Zukunft noch weitere Vorteile für unsere Mitglieder anbieten können.
*Einen Rechtsanspruch auf die genannten Vorteile gibt es nicht.
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Wie kündige ich die Mitgliedschaft im Verein?Die Kündigung der Mitgliedschaft im Verein muss immer schriftlich bis zum 30. September eines Jahres erfolgen. Sie wird dann für das folgende Kalenderjahr wirksam.
Schicke die Kündigung an das Vorstandsmitglied Oliver Scheithe, Baesweilerhof 20, 50933 Köln. Er ist für die Mitgliederverwaltung zuständig. Von ihm bekommst du auch immer eine Kündigungsbestätigung per Mail zugesandt. Hebe diese Bestätigung als Nachweis für deine Kündigung gut auf.
Übrigens, eine Beendigung der Registrierung zur Community von verwitwet.de beendet nicht die Mitgliedschaft im Verein.
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Warum gibt es einen Mindestbeitrag?Bei der Gründung von verwitwet.de e.V. war es den Gründungsmitgliedern wichtig, dass möglichst jeder Mitglied werden kann. Daher haben wir den Mitgliedsbeitrag auf den niedrigen Betrag von 5,00 Euro im Monat festgelegt.
Da wir aber wussten, dass wir zur Erreichung unserer Ziele vermutlich mehr finanzielle Mittel benötigen, haben wir ihn Mindestbeitrag genannt; würden uns aber freuen, wenn du mehr zahlen könntest.
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Wofür verwendet der Verein meinen Beitrag?Hier muss man unterscheiden, ob du Mitglied der Community von verwitwet.de bist oder nicht.
Erstes Ziel und ursächlicher Grund zur Gründung des Vereins verwitwet.de e.V. ist der langfristige Erhalt sowie der technische und inhaltliche Ausbau von verwitwet.de. Darüber hinaus soll der Zugang zur Homepage grundsätzlich kostenlos bleiben. Daher hat der Verein Mitte 2003 einen Communityvertrag mit Oliver (als Eigentümer von verwitwet.de) geschlossen. Dieser Vertrag regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten sowie die Vergütung. Die genaueren Inhalte des Vertrages findest du im Mitgliederforum unter dem Titel "Infos zum Communityvertrag" vom 19.10.2003.
Wenn du also Mitglied der Community bist, bezahlt der Verein von deinem Mitgliedsbeitrag 3,50 Euro (ab dem 501sten, dem 751sten und 1000sten Mitglied jeweils 50 Cent weniger) im Monat für die Homepage. Der restliche Teil deines Beitrages wird für die weiteren Bereiche des Vereins verwendet.
Komplett in die anderen Vereinsbereiche fließt dein Beitrag, wenn du nicht Mitglied der Community bist; sowie alle Spenden, die der Verein erhält.
Für 2007 verteilten sich die Ausgaben des Vereins wie folgt:
| Homepage | 49 % | | Veranstaltungen | 38 % | | Generalia | 8 % | | Öffentlichkeitsarbeit | 3 % | | Selbsthilfegruppen | 1 % | | professionelle Hilfe | 1 % |
Die Angaben sind gerundet.
Mittel- und langfristiges Ziel ist, mit Hilfe von weiterem Mitgliederzuwachs und höherem Spendenaufkommen die Gewichtung zu Gunsten der anderen Vereinsbereiche zu erhöhen. Hierfür benötigen wir die Unterstützung aller Mitglieder.
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Werden Spenden an den Verein zur Kostendeckung für die Homepage verwendet?Nein. Die Homepage wird ausschließlich über die Mitgliedsbeiträge der in der Community angemeldeten Vereinsmitglieder finanziert. Daher können alle Spenden für die anderen Vereinsbereiche verwendet werden.
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Warum gibt es den verminderten Mitgliedsbeitrag?Auch wenn der Mindestbeitrag schon recht niedrig angesetzt ist, kann er dennoch für manche zu hoch sein. Daher haben wir für Personen, die am Existenzminimum leben, den verminderten Beitrag eingeführt. Er beträgt 1,00 Euro im Monat.
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Zahlt der Verein für Mitglieder mit vermindertem Beitrag auch anteilige Homepagekosten?Nein, der Verein zahlt nur für die voll zahlenden Mitglieder anteilige Homepagekosten.
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Wie kann ich den verminderten Mitgliedsbeitrag beantragen?Den verminderten Mitgliedsbeitrag beantragst du formlos beim Vorstand.
Im Mitgliedsantrag schreibst du unter Anmerkungen, dass du die Mitgliedschaft zum verminderten Mitgliedsbeitrag wünschst. Dabei solltest du kurz deine finanzielle Situation darstellen. In Fällen, die nicht ganz eindeutig sind, können wir dir auch ein Formular "Selbstauskunft" zusenden.
Solltest du bereits Mitglied sein und sich deine finanzielle Situation verschlechtern, kannst du den verminderten Beitrag natürlich auch beantragen. Hierbei solltest du aber beachten, dass wir gezahlte Beiträge nicht zurückzahlen können und die Minderung erst im folgenden Kalenderjahr wirksam wird.
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Wie lange gilt der verminderte Mitgliedsbeitrag?Der verminderte Mitgliedsbeitrag gilt immer für ein Beitragsjahr (Kalenderjahr) und muss jährlich neu beantragt werden. Wenn wir bis zum Ende eines Jahres nichts Gegenteiliges von dir erfahren, wird dein Beitrag für das Folgejahr automatisch auf den Mindestbeitrag von 5,00 Euro festgelegt.
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Wofür verwenden die Vereinsbereiche das Geld?Veranstaltungen Für unsere Mitglieder versuchen wir die Veranstaltungen so preiswert wie möglich anzubieten. So zahlen wir meistens Zuschüsse für die Teilnehmer, insbesondere für die teilnehmenden Kinder. Außerdem finanzieren wir in der Regel die Kinderbetreuung. Darüber hinaus bezahlen wir bei manchen Veranstaltungen die eingeladenen Referenten oder auch Materialien, die wir benötigen.
Ortsgruppen Es findet jährlich eine Schulung für OrtsgruppenleiterInnen und solche, die Interesse an Ortsgruppenarbeit haben, durch einen qualifizierten Referenten statt. Darüber hinaus zahlen wir Zuschüsse zu Gemeinschaftsveranstaltungen in der Adventszeit und nach Rücksprache für Referenten, die in den Gruppen über ein relevantes Thema berichten. In Ausnahmefällen zahlen wir Zuschüsse für eine etwaige Raummiete, für Kinderbetreuung und/oder wenn eine Gruppe von einer professionellen Trauerbegleiterin geleitet wird.
Professionelle Hilfe In Einzelfällen werden wir Mitgliedern, die eine Ausbildung zum Trauerbegleiter absolvieren wollen, Zuschüsse zahlen. Diese Mitglieder werden dann nach Abschluss der Ausbildung für den Verein tätig werden.
Öffentlichkeitsarbeit Alle "Werbematerialien" fallen in den Etat dieses Bereichs. So müssen z.B. Flyer, Plakate und Visitenkarten gedruckt und bezahlt werden.
Generalia Alle Kosten, die sonst noch im Vereinsleben anfallen, gehören in diesen Bereich. Dazu zählen z.B. Büromaterialien, Portokosten, Reisekostenerstattungen, Versicherungsbeiträge etc.
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Warum ist denn die Homepage so "teuer"?Zunächst muss man sich noch mal verdeutlichen, dass bereits im Dezember 1999 die Homepage von Oliver ins Internet gestellt wurde. Daraus wurde eine rasch wachsende Community, die laufend einer Weiterentwicklung und Betreuung bedarf.
Aus der Mitgliedschaft der Community wurde dann im Oktober 2001 der Verein verwitwet.de e.V. gegründet, u.a. um Oliver inhaltlich und finanziell zu unterstützen.
Erst im September 2003 wurde ein Vertrag geschlossen, der die Finanzierung der Homepage sowie die Rechte und Pflichten der Beteiligten rückwirkend ab 01. Juli 2003 sicherstellte. Dabei mussten einige Probleme gelöst werden:
- wollte Oliver die (in den bis dahin zurückliegenden 3 1/2 Jahren) investierte Arbeitszeit und Kosten nicht einfach verschenken,
- musste das finanzielle Risiko für den Verein so gering wie möglich sein und zugleich
- noch finanzielle Mittel für die anderen Vereinsbereiche übrig bleiben.
- Darüber hinaus brauchte der Verein eine rechtliche Grundlage, damit er die Homepage und das Logo für seine Zwecke nutzen durfte bzw. darf.
So wurde ein Vertrag entwickelt, bei dem die Vergütung von der Zahl der in der Community angemeldeten Vereinsmitglieder abhängt.
Mit dieser Vergütung werden z.B. folgende Kosten und Aufwendungen gedeckt:
- Miete für den Server
- Miete für den Chat
- Support (Hilfestellungen) für die Vereinsmitglieder auf der Homepage
- Pflege des Vereinsbereichs auf der Homepage
- Ausgaben/Rücklagen für Neu- und Weiterentwicklung der Homepage
- Rücklagen
- technische Unterstützung durch einen freien Mitarbeiter
- 19 % Mehrwertsteuer
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