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Formalitäten bei einem Sterbefall (Übersicht)

(siehe auch Ratgeber bei Trauerfällen I und II (erhältlich über den Bestatter) und zu erledigen ist und http://www.bestatter.de)
  • Den Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist.
  • Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein.

Das Bestattungsunternehmen kümmert sich um:
  • Überführung der/des Verstorbenen
  • Die Ausstellung der Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes
  • Beerdigung – Beratung über Art der Bestattung
    • Erdbestattung
    • Feuerbestattung / Urnenbeisetzung
    • Seebestattung
    • anonyme /teilanonyme Beisetzung
    • Urnenbeisetzung in einem Friedwald
  • Trauerfeier - Mitgestaltung ist möglich (Musik, Texte...)
    • Mögliche Einbeziehung der Kinder
    • Terminfestlegung bei Stadt oder Kirche
    • Abstimmung mit dem Geistlichen oder einem Redner
    • musikalische Begleitung bestellen
    • Dekoration für Trauerfeier bestellen
    • Bestellung vom Sarggebinde, von Kränzen und Handsträußen
    • evtl. Imbiss (Trauerkaffee, Trauermahl) nach Beerdigung in einem Café, Restaurant oder einer Gaststätte bestellen (Anzahl der Trauergäste)

wenn man möchte:
  • Todesanzeige bestellen
    • Zeitungsanzeige – Nachruf
    • Danksagung
    • Adressen für Anschriften Trauerbriefe zusammenstellen
    • Trauerbriefe bestellen u. versenden
  • Trauerkleidung kaufen
  • Weitere Angehörige und Freunde benachrichtigen
  • Aufbahrung
    In der Trauerhalle des Friedhofs oder dem entsprechenden Aufbahrungsraum (Friedhofsverwaltung oder Bestattungsinstitut) ist ein Abschiednehmen am offenen Sarg möglich. Dies muss jedoch vorher unbedingt abgesprochen werden, damit für einen würdigen Rahmen gesorgt werden kann. Der Sarg darf nur bis 12 Stunden vor der Beerdigung geöffnet bleiben.
  • Friedhofsordnung
    Es gibt gesetzliche Vorgaben der allgemeinen Ruhefristen. Die jeweiligen Friedhofsatzungen können allerdings je nach den Bodenverhältnissen unterschiedliche Regelungen vorschreiben. Unterschieden wird auch zwischen Wahlgrab und Reihengrab.
    Reihengrab: Reihengräber sind Gräber, die von der Friedhofsverwaltung zugeteilt werden und eine festgelegte Nutzzeit haben, die nicht verlängert werden kann.
    Wahlgrab: Wahlgräber gibt es in verschiedenen Größen, d.h. für eine bis mehrere Bestattungen. Die Nutzzeit kann bei Bedarf verlängert werden.
  • Bestimmungen bzgl. des Grabsteins
    Bestehen Gestaltungsvorschriften, müssen bei der Auswahl der Grabbepflanzung und des Grabmals diese Vorschriften beachtet werden.




Quelle http://www.bestatter.de

Letzte Änderung am 14.9.2005, 10:09 von Oliver
Autoren: Oliver




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