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Krankenkasse und Versicherungsleistungen

Krankenkassen-Sterbegeld

Das in der Vergangenheit gezahlte Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen wurde gestrichen.

Haushaltshilfe

- Meist nur dann, wen der die Kinder versorgende Elternteil gestorben ist.
  • Evtl. mit ärztlichem Attest auch in anderen Fällen möglich, deshalb zur Sicherheit unbedingt bei der Krankenkasse nachfragen
  • Bei bestandener Familienversicherung den Status ändern

Private Versicherungen


Versicherungen telefonisch informieren, später dann Sterbeurkunde zuschicken und
  • Versicherung kündigen oder
  • Auf den eigenen Namen umschreiben lassen

Lebensversicherung

der Partnerin/des Partners
Hier können Sie Ihre Ansprüche geltend machen

Benötigt werden dazu:
  • Sterbeurkunde
  • Versicherungspolice
  • Eine Vollmacht für das Bestattungsunternehmen, das den Antrag für Sie bearbeiten kann, wenn dies gewünscht wird.
Der Antrag selbst muss schnellstmöglich bei der Versicherungsgesellschaft eingereicht werden, am besten umgehend. Deshalb nehmen Sie ab besten alle aufgeführten Unterlagen direkt mit.

Sterbekassen

Hier gelten sinngemäß die gleichen Voraussetzungen wie bei privaten Versicherungsgesellschaften.

Berufsgenossenschaften

Hier meldet der Arbeitgeber selbst den Sterbefall, es kann jedoch nützlich sein, wenn Sie sich zusätzlich mit der zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen. Gezahlt wird, wenn der Tod in ursächlichem Zusammenhang mit der Arbeit selbst, durch berufsbedingte Wege oder aber durch Berufskrankheit eingetreten ist. Eventuell wird von der Berufsgenossenschaft zur Klärung eine Untersuchung angeordnet.

Beschädigten-Sterbegeld

Beim Tode eines Beschädigten wird ein Sterbegeld in dreifacher Höhe der Versorgungsbezüge gezahlt, die ihm für den Sterbemonat zustanden.

Anspruchsberechtigt sind in folgender Reihenfolge:
Ehegatte/Ehegattin, Kinder, Eltern, Stiefeltern, Pflegekinder, Enkel, Großeltern, Geschwister und Geschwisterkinder.
Voraussetzung ist jeweils, dass die Bezugsberechtigten mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben.

Gewerkschaften

Eine Reihe von Gewerkschaften zahlen ebenfalls Sterbegelder. Der schriftlichen Antragstellung müssen das Mitgliedsbuch sowie die Sterbeurkunde beigefügt werden.

Weitere Hinweise sind nachzulesen unter http://www.bestattungsinstitut.de

Krankenversicherung : Was geschieht nach dem Tod des Partners der Partnerin


Bin ich noch versichert ?
  • Mit dem Tag des Todes des Partners der Partnerin besteht keine Familienversicherung mehr wenn Sie nicht der Versicherungsnehmer sind!
  • Setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in verbindung.
  • Kinder sind im Rahmen der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung, beitragsfrei bei Ihnen mitversichert.
  • Beziehen die Kinder eine Waisenrente/Halbwaisenrente , sind sie selbst Versichert.

Aber nicht nur die Krankenversicherung kann sich ändern


Versicherungen die Sie gemeinsam mit Ihrem Partner hatten können sich auch ändern.
Sprechen Sie mit Ihrem Versicherungsvertreter um diese Frage abzuklären (möglichst schnell)
In Betracht kommen unter anderem :
  • Haftpflichtversicherung
  • Rentenversicherung
  • Lebensversicherung
  • Hausratversicherung
  • Rechtschutz ( Familienrechtschutz )
  • Autoversicherung

Letzte Änderung am 9.3.2010, 14:19 von lobbo
Autoren: Oliver, lobbo




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