Übersicht
- Abrechnung mit der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse und ggf. mit berufsständischen Organisationen
- Abrechnungen mit den Lebensversicherungen bzw. Sterbekassen
- Überbrückungsgeld (dreimonatige Rentenfortzahlung) bei der Rentenversicherungsstelle beantragen
- (bei Rentenbezug) - Abmelden der Rente bei der zuständigen Rentenberechnungsstelle (in den neuen Bundesländern einheitlich beim Postrentendienst Leipzig)
- Bei der Bundesversicherungsanstalt Berlin oder bei den Landesversicherungsanstalten den Rentenanspruch geltend machen
- Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen. Bei Bedarf:
- Einschaltung eines Rechtsanwaltes/Notars
- Einschaltung eines Steuerberaters
- Beamtenversorgung – Beantragung der Versorgungsbezüge bei zuständiger Dienstbehörde und Zusatzversicherung im öffentlichen Dienst
- Steuerkarte ändern lassen (wird bei der zuständigen Gemeinde gemacht, die auch die Steuerkarten ausstellt.)Für das Sterbejahr und das darauf folgende Jahr steht dem hinterbliebenen Ehepartner die Steuerklasse 3 zu.
- Bankinstitut über den Todesfall informieren und Übergangsregelung treffen, bis ein Erbschein erteilt ist.
Bei Alleinstehenden ist zusätzlich zu beachten:
- Wohnung kündigen
- Telefon und Zeitungen abbestellen
- Abmeldung des Autos und der KFZ-Versicherung
- Kündigung von Mitgliedschaften bei Vereinen
- Abbestellung von Dienstleistungen
- Versorgung der Haustiere
- Versorgung der Blumen und Pflanzen
- Regelung Haus-/Wohnungsschlüssel
- Umbestellung der Post
- Daueraufträge bei Banken/Sparkassen ändern
- Benachrichtigung evtl. Kreditgeber / Kunden
- Fälligkeit von Terminzahlungen
- Regulierung der Heizungsanlage
- Abstellen von Gas und Wasser
- Fenster verschließen (Stecker aus Steckdose entfernen)