Bestattungsarten
In der Regel dürfen die Angehörigen den Verstorbenen bis zu 36 Stunden im Haus behalten. Der Sarg darf allerdings bis zu zwölf Stunden vor der Beerdigung offen bleiben. Der Tote muss 48 bis 96 Stunden nach Eintritt des Todes beerdigt werden.
Hat der Verstorbene eine Willenserklärung über die gewünschte Bestattungsart hinterlassen, so sollten sich die Angehörigen daran halten. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass die Hinterbliebenen die Form und Art der Bestattung im Sinne des Verstorbenen regeln.
Erdbestattung: Weit verbreitet ist die traditionelle Erdbestattung in einem Sarg. Es kann sich für ein
Wahlgrab oder ein
Reihengrab entschieden werden. Beim Wahlgrab können Lage und Größe je nach Friedhofsatzung bestimmt werden. Beim Reihengrab ist das nicht möglich. Der Erwerb des Nutzungsrechtes an einer oder mehrerer Wahlgrabstätten ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, kann jedoch verlängert werden. Das ist in der Regel erforderlich, wenn in der Grabstätte eine weitere Beisetzung erfolgt.
Für die
See- und Feuerbestattung bedarf es einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Polizei, einer Willensbekundung des Verstorbenen oder der Angehörigen, einer Sterbeurkunde und einer
Urnenaufnahmebestätigung, das heißt, die Bestätigung des Friedhofs, der die Urne aufnimmt. Darum kümmert sich in der Regel das Bestattungsinstitut.
Feuerbestattung: Die Feuerbestattung ist die Einäscherung eines Verstorbenen mit einem Sarg und die spätere Beisetzung der Aschenreste in einer Urne. Die Beisetzung der Urne ist nicht zeitgebunden, sie darf allerdings nicht mit nach Hause genommen werden. Nach der Verbrennung im Krematorium wird die Asche per Post zum Friedhof geschickt oder vom Bestattungsunternehmen abgeholt. Die Asche bleibt dort, bis ein Termin zur Beisetzung ausgemacht ist.
Seebestattung: Bei der Seebestattung wird nach der Einäscherung die Urne außerhalb der Drei-Meilen-Zone dem Meer übergeben. Die Angehörigen können auf Wunsch der Seebestattung beiwohnen, die nach alten Ritualen durchgeführt wird. Eine Seekarte mit den genauen Angaben wird erstellt und später ausgehändigt.
Auch hier sind die gleichen Formalitäten wie schon bei der Feuerbestattung erforderlich. Weiterhin sollte eine besondere Beziehung des Verstorbenen zur See bestanden haben. Die notwendigen Abstimmungen organisiert das Bestattungsinstitut.
Weitere Angaben können über
http://www.bestattungsinstitut.de eingeholt werden.
Die
anonyme Bestattung ist eine Bestattung mit Beisetzung auf einem Gemeinschaftsfeld. Es gibt jedoch hierbei auch regional verschiedene Verfahrensweisen.
FriedWald
Ein Friedwald ist ein naturbelassenes Stück Wald, in dem Menschen ihre Asche am Fuß eines Baumes beisetzen lassen können.
Die Idee und das Konzept des FriedWaldes stammt aus der Schweiz, dort gibt es seit 1999 die Baumbestattung.
Seit November 2001 erlauben einige deutsche Bundesländer diese individuelle, naturnahe Art der Bestattung auch in einem deutschen FriedWald.
Die Baumbestattung im FriedWald bietet eine Alternative zur konventionellen Grabstätte. An einem Baum kann die Asche eines Einzelnen oder einer ganzen Familie eingebracht werden. Die Urne wird direkt an die Wurzeln gegeben und ist biologisch abbaubar, zersetzt sich also innerhalb einer bestimmten Zeit.
Häufig wird der Baum (die Kosten sind abhängig von Alter und Größe) bereits zu Lebzeiten ausgewählt, durch eine Verleihungsurkunde wird das Nutzungsrecht dokumentiert. Die Bäume eines FriedWaldes sind genau eingemessen, markiert und in ein Baumregister eingetragen.
Es besteht die freie Wahl, den Baum mit einem Schild zu versehen, auf dem ein Name oder die Daten des dort beigesetzten Verstorbenen eingraviert werden können. Der Baum ist durch eine Eintragung bis zu 99 Jahre gegen Abholzung geschützt.
Wo es in Deutschland FriedWälder gibt und weitere Informationen können unter
http://www.friedwald.de nachgelesen werden.
Trauerredner
Die Idee, jenseits religiöser Inhalte Trauer- aber auch Hochzeitszeremonien anzubieten, entstand vor 20 Jahren in Nordbayern. Dort wurde die Interessengemeinschaft freier Bestattungs- und Feierredner gegründet (IFBF)
Unter
http://www.feierredner.de kann man sich die nach Postleitzahlen geordnete Liste der aktuellen Mitglieder ansehen, teilweise ist auch ein Link auf die entsprechende Homepage des gewünschten Mitgliedes möglich.
Ein weiterer Verein ist die Bundesarbeitsgemeinschaft Trauerfeier e.V.,
unter
http://www.batf.de kann die Liste der Mitglieder eingesehen werden, hier ist ein filtern nach Postleitzahlen möglich.
Das Vermitteln eines Trauerredners gehört übrigens auch zum Aufgabengebiet des Bestattungsunternehmens, weitere Informationen unter:
http://www.bestatter.de