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Die Homepage und Community verwitwet.de ist von Anfang an so aufgestellt, dass man so offen und ehrlich wie möglich miteinander umgeht. Diese Philosophie leben wir auch im Verein. Daher haben wir viele Fragen rund um die Vereinsmitgliedschaft in einer FAQ zusammengefasst. Darüber hinaus kannst du dir natürlich auch unsere Satzung und Beitragsordnung durchlesen.
Sollten deiner Meinung nach noch Fragen bzw. Antworten fehlen, melde dich einfach bei uns.
Liebe Grüße
Dein Vereins-Team von jung verwitwet e.V.
Allgemeine Infos zur Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag Sonstiges
Allgemeine Infos zur Mitgliedschaft |
Warum sollte ich Mitglied bei jung verwitwet e.V. werden?jung verwitwet e.V. ist nicht einfach nur ein "Internetclub", denn unsere Ziele gehen weit über den reinen Austausch über das Internet hinaus. Es gibt mehrere Gründe, Mitglied in unserem Verein zu werden. Wie z.B.:
- Erhalt und Ausbau des Internetportals verwitwet.de und der damit verbundenen kostenlosen Hilfe für jung Verwitwete
- Solidarität mit jungen Witwen und Witwern
- Aufbau einer starken Lobby für die Interessen junger Witwen und Witwer
- Einflussnahme auf die Vereinsarbeit durch aktive Mitarbeit oder einfach "nur" Stimmrecht in der Mitgliederversammlung
- Unterstützung der Vereinsarbeit auch durch einen finanziellen Beitrag
- und noch mehr...
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Wann sollte ich nicht Mitglied bei jung verwitwet e.V. werden?Wenn du eine Gegenleistung des Vereins für dich persönlich erwartest, ist eine Mitgliedschaft bei jung verwitwet e.V. nicht das richtige für dich.
Jedes Jahr gibt es in Deutschland rund 35.000 neue jung Verwitwete in Deutschland. Jeden Tag kommen also rund 100 Männer und Frauen dazu, die gestern noch nicht wussten, dass sie heute zu unserer Zielgruppe gehören.
Eine Mitgliedschaft bei jung verwitwet e.V. hilft mit, auch zukünftigen jung Verwitweten bei verwitwet.de ein für sie kostenloses (Internet-)Zuhause zu geben und ihnen und ihren Kindern über den Verein Hilfen zukommen zu lassen.
jung verwitwet e.V. ist also ein "Geber-Verein". Seine Mitglieder geben, damit andere Betroffene, die Hilfe benötigen, nehmen können.
Wer nicht geben möchte oder nur gegen Gegenleistung geben möchte, ist hier falsch.
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Wie unterscheiden sich stimmberechtigte Mitgliedschaft und Fördermitgliedschaft?Grundsätzlich: Stimmberechtigte Mitglieder haben alle Rechte und Pflichten, die sich aus der Satzung und der Beitragsordnung ergeben. Fördermitglieder wollen in der Regel weniger am Vereinsleben teilnehmen. Sie sind im wesentlichen am Erhalt von verwitwet.de interessiert und finden den Verein unterstützenswert. Hierfür beteiligen sie sich mit ihrem Förderbeitrag.
Im Wesentlichen ergeben sich daraus folgende Unterschiede:
| stimmberechtigtes Mitglied | Fördermitglied | Rechte | Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung. Recht zur Teilnahme an einer Projektgruppe des Vereins. | Informationsrecht. Recht zur Teilnahme an einer Projektgruppe des Vereins | Mindestbeitrag | 8,00 Euro monatlich (grundsätzlich jährlich im Voraus zu zahlen) | 4,00 Euro (Monatsbeitrag, jeweils jährlich im Voraus zu zahlen) | Community | erweiterte Rechte | erweiterte Rechte | Kündigungsfrist | 3 Monate zum Jahresende (Ein- und Austritt im selben Kalenderjahr nicht möglich) | 3 Monate zum Jahresende (Ein- und Austritt im selben Kalenderjahr nicht möglich) |
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Wie werde ich Mitglied im Verein?Du hast zwei Möglichkeiten, deine Mitgliedschaft zu beantragen.
- Über das Onlineformular oder
- du druckst eines der Anmeldeformulare aus und schickst es mit der Post an
Oliver Scheithe, Leipziger Str. 15, 21339 Lüneburg.
Nach wenigen Tagen bekommst du per Mail eine Bestätigung über deine Aufnahme im Verein, in der noch mal die wesentlichen Anmeldedaten wiederholt werden. Solltest du dabei einen Fehler feststellen, antworte einfach auf diese Mail und informiere uns über die falschen Daten.
Wenn du Mitglied der Community von verwitwet.de bist, wirst du unmittelbar nach der Bestätigung der Mitgliedschaft für die erweiterten Rechte der Vereinsmitglieder frei geschaltet.
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Wie lange bin ich Mitglied im Verein?Grundsätzlich bist du solange Mitglied im Verein bis du deine Mitgliedschaft wieder kündigst. Eine Mitgliedschaft dauert aber mindestens ein volles Kalenderjahr, da der Eintritt und Austritt im selben Jahr gemäß unserer Satzung (siehe §11 Satz 5) nicht möglich ist.
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Bin ich als Vereinsmitglied automatisch Mitglied in der Community?Verein "jung verwitwet e.V." und die Community "verwitwet.de" sind rechtlich zwei unterschiedliche Gruppen. Man kann Vereinsmitglied sein ohne eine Mitgliedschaft in der Community und umgekehrt. Daher wird man als Vereinsmitglied auch nicht automatisch Communitymitglied.
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Welche Vorteile habe ich durch die Mitgliedschaft im Verein?Von Vorteilen zu sprechen, ist immer etwas schwierig. So kann man uns z.B. nur schwer mit dem ADAC vergleichen.
Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass du den Verein mit seinen Zielen gut und unterstützenswert findest; ihm aus diesem Grund beigetreten bist bzw. beitreten willst.
Natürlich sind wir bemüht, einen Nutzen für unsere Mitglieder zu erarbeiten. Derzeit gibt es z.B. folgende Vorteile:
- Gegenüber anderen Nutzern haben Vereinsmitglieder mehr Rechte und Möglichkeiten auf der Homepage von verwitwet.de*,
- jedes Vereinsmitglied hat die Möglichkeit der aktiven Mitgestaltung; zum Beispiel durch die Teilnahme an der Mitgliederversammlung oder Mitarbeit in den Ortsgruppen.
Da wir noch ein sehr junger, aber stark wachsender Verein sind, werden wir wohl in Zukunft noch weitere Angebote für unsere Mitglieder machen können. Du kannst uns dabei helfen... ;-)
*Dies ist eine freiwillige Leistung von Oliver Scheithe als Betreiber von verwitwet.de. Einen Rechtsanspruch auf die erweiterten Rechte gibt es nicht.
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Wie kündige ich die Mitgliedschaft im Verein?Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist einfacher als der Mitgliedsantrag.
Schicke einfach formlos eine Email an . Alternativ kannst du auch den Weg der Briefpost wählen. Sende in dem Fall die Kündigung an das Vorstandsmitglied Oliver Scheithe, Leipziger Str. 15, 21339 Lüneburg. Die Kosten für ein Einschreiben solltest du dir sparen.
Nach Kündigungseingang bekommst du immer eine Kündigungsbestätigung per Mail zugesandt. Hebe diese Bestätigung als Nachweis für deine Kündigung gut auf.
Beachte bitte, dass die Kündigung der Mitgliedschaft im Verein immer schriftlich bis zum 30. September eines Jahres erfolgen muss. Sie wird dann für das folgende Kalenderjahr wirksam (Ausnahme: Eintritt und Austritt im selben Kalenderjahr ist nicht möglich).
Übrigens, eine Beendigung der Registrierung zur Community von verwitwet.de beendet nicht die Mitgliedschaft im Verein.
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Ist der Mitgliedsbeitrag steuerlich absetzbar?Ja!
jung verwitwet e.V. wurde vom Finanzamt als mildtätig anerkannt (siehe auch unter Transparenz).
Daher ist der Mitgliedsbeitrag von jung verwitwet e.V. steuerlich privilegiert und kann von der Steuer abgesetzt werden. Die Beitragsrechnung dient hierfür als Beleg.
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Warum gibt es einen Mindestbeitrag?Bei der Gründung von jung verwitwet e.V. war es den Gründungsmitgliedern wichtig, dass möglichst jeder Mitglied werden kann. Daher haben wir den Mitgliedsbeitrag auf den niedrigen Betrag von 8,00 Euro im Monat für stimmberechtigte Mitglieder bzw. 4,00 Euro im Monat für Fördermitglieder festgelegt.
Da wir aber wussten, dass wir zur Erreichung unserer Ziele vermutlich mehr finanzielle Mittel benötigen, haben wir ihn Mindestbeitrag genannt; würden uns daher freuen, wenn du mehr zahlen könntest.
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Warum gibt es den verminderten Mitgliedsbeitrag?Auch wenn der Mindestbeitrag schon recht niedrig angesetzt ist, kann er dennoch für manche zu hoch sein. Daher haben wir für Personen, die am Existenzminimum leben, den verminderten Beitrag eingeführt. Die Höhe des Beitrages wählt das Mitglied selbst.
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Wie kann ich den verminderten Mitgliedsbeitrag beantragen?Den verminderten Mitgliedsbeitrag beantragst du formlos beim Vorstand.
Im Mitgliedsantrag schreibst du unter Anmerkungen, dass du die Mitgliedschaft zum verminderten Mitgliedsbeitrag wünschst. Dabei solltest du kurz deine finanzielle Situation darstellen. In Fällen, die nicht ganz eindeutig sind, können wir dir auch ein Formular "Selbstauskunft" zusenden.
Solltest du bereits Mitglied sein und sich deine finanzielle Situation verschlechtern, kannst du den verminderten Beitrag natürlich auch beantragen. Hierbei solltest du aber beachten, dass wir gezahlte Beiträge nicht zurückzahlen können und die Minderung erst im folgenden Kalenderjahr wirksam wird.
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Wie lange gilt der verminderte Mitgliedsbeitrag?Der verminderte Mitgliedsbeitrag gilt immer für ein Beitragsjahr (Kalenderjahr) und muss jährlich neu beantragt werden. Wenn wir bis zum Ende eines Jahres nichts Gegenteiliges von dir erfahren, wird dein Beitrag für das Folgejahr automatisch auf den dann gültigen Mindestbeitrag festgelegt.
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MitgliedsPortalDas MitgliedsPortal ist der Mitgliederbereich des Mitgliederverwaltungsprogramms von jung verwitwet e.V.. Dort können sich Vereinsmitglieder einloggen und z.B. ihre Kontaktdaten aktualisieren, alle Protokolle der letzten Mitgliederversammlungen einsehen oder alle Beitragsrechnungen seit Beginn der Mitgliedschaft abrufen (z.B. für die Steuererklärung).
Eingeloggte Mitglieder des Vereins finden auf der linken Seite den Link zum MitgliedsPortal. Nichtmitglieder können über diesen Link ihren Mitgliedsantrag online an den Verein übermitteln.
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Passwort für das MitgliedsPortalFür das MitgliedsPortal werden eigene Zugangsdaten vergeben. Die Zugangsdaten von verwitwet.de funktionieren dort nicht.
Sind die Zugangsdaten nicht (mehr) bekannt, kann man sich diese über den Link "Passwort vergessen?" Emailadresse zumailen lassen. Sollte das nicht funktionieren bzw. sich die Emailadresse seit der Vereinsanmeldung geändert hat, einfach eine Email an schicken.
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