Informationen rund um das Thema "verwitwet sein" und Community für den Austausch unter Verwitweten

Ämter

An dieser Stelle möchte ich Erfahrungsberichte von den Ämtern und Behörden veröffentlichen. Es ist oft unglaublich, was man sich von diesen Institutionen gefallen lassen muss.

Hier Erfahrungsberichte zu veröffentlichen könnte verschiedenes bewirken:

– sie helfen eventuell anderen Betroffenen, die in einer ähnlichen Situation stehen und
– sie können ein wenig Druck ausüben, da Ämter und Behörden in der Regel „öffentlichkeitsscheu“ sind

Allerdings sollen hier nicht nur negative Erlebnisse geschildert werden. Es soll ja auch positive Erfahrungen mit verschiedenen Institutionen geben.

Hast du auch Erlebnisse und Erfahrungen mit Ämter und Behörden gemacht? Sprich mich gerne an.

Oliver 😉

Meine Erfahrung mit dem Jugendamt

Unmittelbar nach dem Tod meiner Frau begannen auch meine Kämpfe mit dem Jugendamt.

Das was sich abspielte, war nach meinem Empfinden so unglaublich, so dass ich es irgendwann über eine Homepage veröffentlichen wollte. 

Dies war also mit ein Grund, warum es verwitwet.de überhaupt gibt.

Aber lest selbst in dem Ihr die nächsten Punkte aufruft:

Die Namen der Mitarbeiter des Jugendamtes wurden durch "X", "Y" oder "Z" ersetzt. So werden nun der Fachbereichsleiter Herr ZZZZZZZ, der Gruppenleiter Herr YYYYYY und die für mich zuständige Bezirkssozialarbeiterin Frau XXXX genannt.

Sehr geehrte Frau XXXX, 

Ihr Schreiben vom 08. April 1999 nebst Anlage habe ich erhalten und ich muss sagen, dass mich der Inhalt verzweifeln lässt. 

Ich werde dazu im Anhang zu diesem Schreiben noch Stellung nehmen, aber zunächst will ich erst mal den bisherigen Verlauf der Geschehnisse skizzieren. Da ich dies in Form eines Tagebuches darlege, sehen Sie mir bitte nach, dass ich Sie nicht direkt anspreche. 

Tagebuchartige Aufzeichnung der Ereignisse:

Sonntag, den 13. September 1998

Ich besuche mit meiner Familie und einem befreundeten Ehepaar die Kirmes Pützchen’s Markt in Bonn-Beuel. Nachdem wir uns einige Schausteller und Kirmesgerätschaften ansehen, will meine Frau mit mir auf die sogenannte Affenschaukel . Dies ist ein Schaukelkäfig, mit dem man versucht, aus eigener Kraft diesen zu einem Überschlag zu bewegen. 

Wir platzieren unsere Kinder so vor das Gerät, dass sie uns gut beobachten können. Nachdem wir etwa die halbe Höhe erreicht haben, schaut meine Frau plötzlich mit großen, aufgerissenen Augen meine Kinder an (so beschreibt es hinterher mein Sohn Fabian) und fällt mir kraftlos in meine Arme. Nach dem Stillstand der Schaukel ziehe ich meine Frau ins Freie und versuche sie mit Hilfe einiger Passanten wiederzubeleben. Nach ca. 5 bis 10 Minuten übernehmen Rettungssanitäter diese Tätigkeit. Nach ca. weiteren 30 Minuten erfolgloser Wiederbelebung (vor den Augen meiner Kinder) wird sie in den Rettungswagen getragen und ich begleite sie ins Bonner Johanniter-Krankenhaus. Unsere Freunde und meine Kinder müssen zur Vernehmung ins Polizeirevier. 

Nach insgesamt etwa einer Stunde fängt das Herz meiner Frau wieder richtig an zu schlagen. Sie gibt aber ansonsten keine Reaktionen von sich. Sie liegt im Koma. 

Montag, den 14. September

Es zeigt sich ein weitgehend unverändertes Bild. Sie hat nur zusätzlich zwischen 39 und 40 Grad Fieber und wird künstlich beatmet. Ich halte mich von ca. 10 bis 16 Uhr im Krankenhaus bei meiner Frau auf. Meinen Sohn habe ich trotz des Vorfalles für drei Tage auf Klassenfahrt geschickt, Mira ist vormittags in der Schule und nachmittags wird sie, wie auch meine jüngste Tochter Annika, von Freunden bzw. meinen Eltern betreut. 

Dienstag, den 15. September

Der Zustand meiner Frau hat sich insofern verbessert, als dass das Fieber zurückgegangen ist. Sie sieht bis auf die Beatmung sehr gut aus. Sie macht optisch keinen kranken Eindruck. Die Ärzte ermutigen mich, einen Kassettenrecorder mitzubringen, um ihr bekannte Lieder oder die Stimmen unserer Kinder vorzuspielen. Ich halte mich wieder den ganzen Tag im Krankenhaus auf. 

Mittwoch, den 16. September

Ich kann nur den Vormittag im Krankenhaus bleiben, da ich Fabian bei der Rückkehr von der Klassenfahrt empfangen will. Eine Krankengymnastin erklärt mir noch, wie sie meine Frau stimulieren will. Ihr Zustand ist fast unverändert, jedoch fieberfrei. Voller Zuversicht fahre ich nach Hause. 

Donnerstag, den 17. September

Im Krankenhaus werde ich zum leitenden Facharzt der Intensivstation gerufen. Er erklärt mir, dass am Mittwoch Nachmittag ein Neurologe meine Frau untersucht hatte und dabei den Hirntod feststellte. Eine solche Diagnose muss immer durch eine zweite Untersuchung bestätigt werden, bevor die lebenserhaltenden Geräte abgestellt werden können. Ich muss noch entscheiden, ob diese Diagnose durch die gleiche Untersuchung nach einer Woche oder durch technische Hilfsmittel am nächsten Tag stattfinden soll. Ich entscheide mich für die zweite Variante, da ich nicht so lange im Ungewissen bleiben kann. Ferner ist noch die Frage einer Organspende zu klären. Meine Eltern sind in diesen Tagen eine starke Stütze für mich. 

Freitag, den 18. September

Ich werde telefonisch darüber informiert, dass die Beatmungsgeräte abgestellt und der Tod um 12 Uhr eingetreten ist. Meine Kinder und ich haben den wichtigsten Menschen unseres Lebens verloren. Ich bin nun im Alter von 31 Jahren und nach über 10 glücklichen Ehejahren Witwer und meine Kinder im Alter von 10, 6 und 3 Jahren Halbwaisen.

An diesem Nachmittag kommt mir die Aufgabe zu, diese Nachricht meinen Kindern beizubringen. 

Gestützt durch meine Eltern und Freunde muss ich mich zunächst um die Beerdigung meiner Frau kümmern und mir erste Gedanken machen über welche Verbände oder Behörden ich an Hilfe für die Versorgung und Erziehung meiner Kinder sowie an das Aufrechterhalten meines Haushalts komme. 

Montag, den 21. September

Die Planung der Beerdigung bedeuten sehr schwere Stunden für mich. Ich bin froh, dass diese bereits heute beendet sind und die eigentliche Organisation von Freunden übernommen wird. 

Auch um meine zukünftige Hilfe haben sich Freunde und Bekannte Gedanken gemacht. Doch leider müssen sie und ich sehr schnell feststellen, dass der endgültige Ausfall einer Mutter in unserem Sozialsystem nicht vorgesehen ist. 

Ein vorübergehender Ausfall durch Krankenhausaufenthalt oder ähnliches ist kein größeres Problem. Für zwei bis drei Monate erhält man schnell und relativ unbürokratisch Hilfe. Doch auf eine auf Jahre angelegte Hilfe – so wie ich sie benötige – ist keine Organisation und sind scheinbar auch die Ämter nicht eingestellt. 

Erster Kontakt zum Jugendamt nach dem Tod meiner Frau. 

Ich frage Frau XXXX, als die für mich zuständige Bezirkssozialarbeiterin nach Hilfsangeboten des Jugendamtes.

  • Sie spricht davon, dass vielleicht die Betreuung meiner Kinder durch eine Tagesmutter möglich ist; das Jugendamt mir derzeit aber niemanden vermitteln kann.
  • Finanziell könnte ich mit ca. DM 250 je Kind rechnen, wenn eine Tagesmutter zu mir ins Haus kommt. Bei ca. DM 400 liegt der Satz, wenn die Kinder zur Tagesmutter gingen. 
  • Ich könne ja sehen, ob ich jemanden finden würde; das Jugendamt würde mir dann mitteilen, wie viel es zu zahlen bereit wäre. 

Ich muss sagen, dass ich mich nicht gut beraten und unterstützt fühle (dieses hat sich bis heute nicht geändert ). 

In den nächsten Tagen wende ich mich noch an verschiedene Oganisationen wie Caritas, Verband alleinerziehender Mütter und Väter und andere. Aber auch hier stoße ich vielfach auf Ratlosigkeit oder es gibt nur das Angebot von Hilfen für maximal drei Monaten. 

Freitag, den 25. September

Auf dem Melatenfriedhof findet die Beerdigung meiner Frau statt. 

Samstag, den 26. September

Den 3. Geburtstag meiner Tochter Annika lassen wir ausfallen und verschieben ihn um einen Monat. Sie hat vorzeitig einen Platz im Kindergarten bekommen. 

40. Kalenderwoche

Zu Wochenanfang bringe ich meinen Antrag auf Hilfe zur Erziehung persönlich beim Jugendamt vorbei. 

Ich beginne mit der Suche nach einer Betreuung für meine Kinder. 

Pfarrer Beuscher (evangelischen Gemeinde Lindenthal) vermittelt mir Frau Kleis, eine Sozialpädagogin auf der Suche nach einer Stelle für das Anerkennungsjahr. Sie stellt sich bei uns vor und ist grundsätzlich bereit, in meiner Familie zu arbeiten. Sie hat zwei ältere Töchter und arbeitet derzeit als Honorarkraft in der Kindertagesstätte Paulchen am Lindenthalgürtel. 

Da sie auf mich einen positiven Eindruck macht und auch die Kinder sie sofort annehmen, mache ich mir Gedanken darüber, ob Frau Kleis in meiner Familie ihre Ausbildung beenden kann. Was fehlt ist eine professionelle Anleitung. 

Die erste Anlaufstelle in dieser Frage ist für mich das Jugendamt. 

Frau XXXX sieht keine Möglichkeit, mir dabei zu helfen. 

41. Kalenderwoche

Über eine befreundete Kinderärztin wird der Kontakt zu dem Verein Kranke Pänz e.V. bzw. dessen Gruppe Betreute Pänz hergestellt. Dieser erklärt sich sofort und äußerst unbürokratisch dazu bereit, Frau Kleis für das Anerkennungsjahr bei sich anzustellen. Einzige Bedingung ist ein positives Vorstellungsgespräch. 

Urlaubsbedingt ist Frau Kleis kurzfristig nicht erreichbar. Und so suche ich parallel weiter, weil ich nicht sicher sein kann, dass sie nicht bereits eine andere Stelle angenommen hat. 

Frau XXXX gibt mir die Telefonnummer einer kommerziellen Firma, die Arbeitslose im Rahmen einer ABM-Maßnahme zu einem niedrigen Stundensatz als Haushaltshilfen vermittelt. Nach einen von mir vereinbarten Vorstellungstermin stellt sich eine Frau vor, die jedoch von meinen Kindern nicht positiv aufgenommen wird. 

Auch mit der Caritas bin ich im Gespräch. Die könnten mir kurzfristig eine Praktikantin für maximal drei Monate zur Verfügung stellen. 

Dienstag/Mittwoch, den 13./14. Oktober

Frau Kleis meldet sich zurück. Da ich auf ihren Anrufbeantworter gesprochen hatte, wußte sie von meinem Kontakt zum Verein Kranke Pänz e.V.. Sie hat bereits für den Mittwoch ein Vorstellungsgespräch vereinbart, welches positiv verläuft. Auch ich bin anwesend. Man sagt mir die Hilfe mündlich zu. 

43. Kalenderwoche

Frau Kleis nimmt in meiner Familie die Arbeit auf. 

Donnerstag, den 22. Oktober

Das erste Hilfeplangespräch mit dem Jugendamt findet statt. 

Beteiligte Fachbereichsleiter Herr ZZZZZZZ, Gruppenleiter Herr YYYYYY, Frau XXXX als Bezirkssozialarbeiterin, Herr von Orde von Kranke Pänz e.V. , Frau Marx eine Freundin meiner Familie und ich.

Die Atmosphäre bei dem Hilfeplangespräch ist erfreulich entspannt. 

  • Mein Eindruck nach sehen alle Beteiligten die Notwendigkeit, daß meine Kinder und ich längerfristig Hilfe benötigen. 
  • Herr ZZZZZZZ erklärt, dass meine Kinder noch lange Zeit zu Hause betreut werden müssen. 
  • Er sagt zu, dass das Jugendamt sich noch lange Zeit an einer Hilfe finanziell beteiligen wird. 

Strittig ist in dem Gespräch lediglich die Finanzierung der ersten sechs Monate. Laut Herrn von Orde benötigt der Verein sechs Monate lang einen Tagespflegesatz von DM 215 (ca. DM 4.000 im Monat) zur Finanzierung von Frau Kleis. Für das restliche Jahr kommt er mit
DM 2.700 aus. Herr ZZZZZZZ ist zunächst aber nur bereit für die ersten drei Monate den Tagespflegesatz zuzusagen. In einem zweiten Hilfeplangespräch nach dem ersten Quartal soll dann festgestellt werden, ob dieser Satz auch für weitere drei Monate gezahlt wird. 

Es ist ein neuer Termin für Dezember/Januar vorgesehen. 

Nach dem Hilfeplangespräch wollen mich Herr ZZZZZZZ und Herr YYYYYY ohne Anwesenheit des Vereins sprechen. 

  • Mir wird gesagt, dass mir die Hilfe von Frau Kleis für ihr Anerkennungsjahr sicher sei. 
  • Nur für die Zeit nach diesem Jahr muss ich mich wohl um eine andere, weniger professionelle Frau kümmern, da eine ausgebildete Sozialpädagogin sicherlich nicht mehr bezahlt werden kann. 
  • Er stellt mir DM 2.700 in Aussicht, die das Jugendamt mir auch über das Annerkennungsjahr von Frau Kleis hinaus langfristig zur Verfügung stellen könnte. 

Seit dem Tod meiner Frau bin ich krank geschrieben. 

Erst im November – nachdem vorerst das Meiste geklärt ist – beginne ich wieder meine Arbeit als Bankkaufmann aufzunehmen. 

Nach einer Woche breche ich erschöpft zusammen. Ich werde zunächst für weitere zwei Wochen krank geschrieben. Anschließend vereinbare ich mit meinem Arbeitgeber und meiner Krankenkasse eine sogenannte Wiedereingliederung, bei der ich ca. 24 Stunden die Woche arbeite. Dies wird von meinem Hausarzt zunächst für ein halbes Jahr bis Ende Mai 99 projektiert. Ich sende monatlich eine Krankmeldung an die Krankenkasse. 

Inzwischen befinde ich mich auch in psychotherapeutischer Behandlung. 

Montag, den 18. Januar 1999

Das zweite Hilfeplangespräch findet statt. 

Anwesende: Herr ZZZZZZZ, Herr YYYYYY, Frau XXXX, Herr von Orde, Frau Kleis, meine Mutter und ich. 

Offenbar überrascht von der Tatsache, dass ich krank geschrieben bin und deshalb nur noch Teilzeit arbeite, ist die Atmosphäre von Seite des Jugendamtes sehr gereizt.

Die Betroffenheit des ersten Gespräches ist gewichen. 

Das Gespräch verläuft unsachlich. Für meine Mutter und mich sieht es so aus, als wolle man moralisch auf uns einwirken. 

  • Herr ZZZZZZZ macht die Aussage, dass ich mir ja aussuchen kann, ob ich nun krank bin oder nicht. 
  • Es wird mir unterstellt, dass ich nur auf meine berufliche Karriere bedacht bin. 
  • Meine Mutter wird befragt, wie denn ihre Beziehung zu meinen Kindern sei. Auf die Antwort, dass sie die Kinder in der Vergangenheit aufgrund der räumlichen Entfernung und ihrer Berufstätigkeit nicht so häufig gesehen habe erwidert er: ‚Das gibt mir aber zu denken.‘
  • Der Wortbeitrag von Frau XXXX: Herr Scheithe, Sie müssen die Realitäten sehen! 

Es scheint, als würde das Jugendamt begrüßen, wenn ich nun langfristig in Teilzeit arbeiten könnte. Somit wäre ich auf keine oder kaum noch Hilfe angewiesen. Das die vorübergehende Teilzeitbeschäftigung aufgrund meiner Krankheit erfolgt, wird nicht
wahrgenommen. 

Letztendlich wird – nach meinem Empfinden zähneknirschend – die Finanzierung zum Tagespflegesatz für vorerst zwei Monate weiterbewilligt. Dabei soll ich mich aber bis zum nächsten Termin verbindlich festlegen, ob ich zukünftig nun Voll- oder Teilzeit arbeiten will.

Das Gespräch hat mich nachhaltig belastet. Ich bin sehr deprimiert. Ich mache mir Gedanken, ob ich dieser Belastung auf Dauer standhalten kann. 

Freitag, den 12. März

Auf meine Bitte hin findet ein Vier-Augen-Gespräch mit Herrn YYYYYY statt. 

Ich teile Herrn YYYYYY mit, dass ich beim dritten Hilfeplangespräch noch nicht sagen kann, ob ich zukünftig Voll- oder Teilzeit arbeiten werde. Dazu muss ich vorher vom Jugendamt wissen, wie die Hilfe im einen wie auch im anderen Fall aussehen wird.

Auch bei einer Teilzeittätigkeit schaffe ich es nicht dauerhaft, Haushalt und Kinder alleine zu versorgen. Die Deckung eventueller Betreuungsfehlzeiten seitens des Jugendamtes reicht nicht aus. Ferner erläutere ich ausführlich, weshalb ich noch nicht die Möglichkeit von Hort- bzw. Über-Mittag-Betreuung meiner Töchter sehe. 

Nebenbei erwähne ich, dass Frau XXXX, als die für mich zuständige Sozialarbeiterin, bislang noch nicht den Weg zu mir in die Familie gefunden hat. 

Nach dem Gespräch habe ich das Gefühl, dass grundsätzlich Verständnis für meine Argumentationen gezeigt wird. 

Montag, den 22. März

Frau XXXX besucht mich. Ich erläutere noch einmal ausführlich unsere familiäre Situation. 

Freitag, den 26. März

Drittes Hilfeplangespräch mit dem Jugendamt. 

Anwesende Herr ZZZZZZZ, Frau XXXX, Herr von Orde, Frau Kleis und ich.

Herr YYYYYY nimmt nicht teil. 

  • Das Gespräch verläuft nicht konstruktiv. 
  • Herr ZZZZZZZ antwortet nicht auf meine Frage nach der Hilfe des Jugendamtes bei eventueller Voll- oder Teilzeitarbeit. 
  • Es wird die Kompetenz einer Psychologin in Frage gestellt, die es für notwendig hält meinen Kindern ein Trauerjahr zu gewähren 
  • Herr ZZZZZZZ schlägt eine Internatsunterbringung für meinen Sohn vor. 

Die Stimmung ist wiederum sehr gereizt. 

Ende der Aufzeichnung.

Das Hilfeplangespräch und das mir daraufhin zugesandte Protokoll sind nicht identisch. 

Hierzu nehme ich im Anhang Stellung. 

Es wird deutlich, dass es im persönlichen Gespräch zwischen mir und Ihnen bzw. Herrn ZZZZZZZ Kommunikationsprobleme gibt. Deshalb möchte ich Ihnen auf diesem Wege noch einmal meine Sichtweise der Dinge darlegen.

Meine drei Kinder und ich befinden uns durch den plötzlichen Tod meiner Frau in einer schwierigen Lebenssituation voller Trauer und immer wiederkehrender depressiver Zustände. Die Traumatisierung der Kinder hat zur Folge, dass alle Kinder unter großen Verlustängsten leiden, mir gegenüber besonders anhänglich sind und für Fabian – eventuell auch Annika – eine Psychotherapie erwogen wird. Es ist dringend notwendig, daß die Kinder zunächst zusammen und in ihrem gewohnten Umfeld und Tagesablauf verbleiben, um ausreichend Sicherheit und Geborgenheit zu erfahren. Dies erfordert weiterhin eine häusliche Betreuung für einen längeren Zeitraum. 

Ich bitte zu bedenken, dass bis zu dem Tod meiner Frau mein Leben 10 Jahre lang darauf ausgerichtet war, berufstätig zu sein, um meine Familie zu ernähren. Meine Frau war bis dahin mit der Erziehung der Kinder und der Führung des Haushalts voll ausgelastet.

Mit Berufstätigkeit, Kindererziehung und Haushalt bin ich alleine überfordert.

Es ist für mich mit Hilfe von Frau Kleis schon jetzt eine enorme Belastung, so dass ich mir nicht vorstellen kann, dass ich ohne Hilfe dies alles alleine bewältigen kann.

Mein großes Anliegen ist es, dass die Kinder die Möglichkeit haben, sich weiterhin positiv zu entwickeln. Sie sind verunsichert, in hohem Maße zuwendungsbedürftig und benötigen mich als Hauptbezugsperson und auch sich gegenseitig. Ihre Vorschläge der Hort- und Internatsunterbringung sind in unserer speziellen Situation meiner Meinung nach noch nicht sinnvoll.

In der Hoffnung auf einen künftig konstruktiven Dialog und adäquate Hilfe verbleibe ich 

mit freundlichem Gruß 

Oliver Scheithe

An dieser Stelle nehme ich nun, wie in meinem Brief erwähnt, zu Ihrem Schreiben vom 08. April nebst Protokoll des dritten Hilfeplangesprächs Stellung.

Zunächst zu Ihrem Brief:

Sie schreiben (blau = Zitat):

Das letzte Hilfeplangespräch am 26.03.1999 führte leider nicht zu einer abschließenden und einvernehmlichen Einigung über die Weiterführung der o.g. Hilfe.

Sie haben recht! Dies lag daran, dass das Gespräch bedauerlicherweise nicht konstruktiv verlaufen ist.

Wie mit Ihnen vereinbart, fand zwischenzeitlich ein Treffen der Fachkräfte in einem Beratungsgespräch statt.

Mit mir wurde das nicht vereinbart.

Für die weitere Versorgung Ihrer Kinder ist zunächst Ihre Mitwirkung vorrangig erforderlich.

Nichts anderes mache ich seit dem Tod meiner Frau.

Wie in den Hilfeplangesprächen mehrfach von meiner Seite betont wurde, ist eine baldige Unterbringung Ihrer Kinder in einer Regeleinrichtung mit einer Nachmittagsbetreuung, wie Kindertagesstätte und Hort dringend angezeigt.

Zum einen haben Sie das lediglich im letzten Gespräch erwähnt. Im ersten Gespräch hatten Sie sich an der Diskussion überhaupt nicht beteiligt. Im zweiten Hilfeplangespräch sagten Sie lediglich: „Herr Scheithe, Sie müssen die Realitäten sehen“.

Und zum anderen fehlt mir hier die Begründung, warum eine baldige Unterbringung dringend angezeigt ist.

Ebenso wäre es für die weitere Planung günstig, wenn Sie bis dahin für sich eine berufliche Perspektive entwickelt haben.

Wie bereits erwähnt, benötige ich von Ihnen konkrete Informationen über die Möglichkeiten der Hilfe des Jugendamtes bei Teil- bzw. bei Vollzeitarbeit?

Komme ich nun zu Ihrem Protokoll:

Den aktuellen Sachstand geben Sie relativ genau wieder. Allerdings haben Sie hierfür auch den Bericht des Vereins Kranke Pänz e.V.. Lediglich bei den Passagen über mich haben Sie vergessen zu erwähnen, daß ich bei der Entscheidung über meine berufliche Zukunft auf eine Aussage des Jugendamtes warte, wie denn die Hilfe im jeweiligen Fall aussieht (siehe oben).

Unter Punkt „Eltern/Personensorgeberechtigten“ schreiben Sie:

Herr Scheithe gab an, dass er weiterhin die Hilfe in der bisherigen Form beanspruchen möchte. Eine Einschränkung wurde von ihm abgelehnt.

Natürlich möchte ich die Hilfe in der bisherigen Form weiter beanspruchen. Eine Einschränkung wurde von mir nicht abgelehnt. Ich sehe zur Zeit jedoch weiterhin die Notwendigkeit einer adäquaten Betreuung, wie sie bisher erfolgt ist und mir auch von Herrn ZZZZZZ über einen längeren Zeitraum im ersten Hilfeplangespräch in Aussicht gestellt wurde.

Im Gespräch konnte er keine Zukunftsperspektiven bezogen auf seine weitere Berufstätigkeit bzw. Einschränkung der Berufstätigkeit geben.

Auch wenn ich mich wiederhole: Sie haben vergessen zu erwähnen, daß ich Sie und Herrn ZZZZZZ mehrmals gefragt habe, mit welcher Hilfe ich in dem einen oder den anderen Fall rechnen kann. Auch die Bitte von Herrn von Orde (Betreute Pänz) an Herrn ZZZZZZ auf meine (klare) Frage zu antworten war vergebens.

Auch die getroffenen Vereinbarungen im letzten Hilfeplangespräch vom 18.01.1999 wurden von Herrn Scheithe nicht angegangen, da er die Notwendigkeit nicht sah.

Ich kann mich beim besten Willen nicht erinnern, welche Vereinbarungen wir im Hilfeplangespräch am 18. Januar getroffen hatten. Auch eine Rückfrage bei meiner damals anwesenden Mutter konnte keine Klärung bringen. Ich weiß nur noch, dass Herr ZZZZZZ mich heftigst dazu aufgefordert hatte, im nächsten Gespräch meine berufliche Perspektive festzulegen (dazu siehe oben).

Eine Ganztagsbetreuung durch Kindergarten und Hort wurde von ihm zum jetzigen Zeitpunkt abgelehnt.

Sie haben vergessen zu erwähnen, dass ich ein Schreiben der Leiterin von Annikas Kindergarten mitgebracht hatte. Darin wird die „Tagesplatzfähigkeit“ meiner Tochter eindeutig verneint. Außerdem hatte ich im Gespräch mitgeteilt, dass ich zur Zeit sehr froh darüber bin, dass meine Tochter Mira derzeit sehr gut von den Müttern ihrer Freundinnen aufgefangen wird, die sie abwechselnd auf den Schulweg begleiten. Diese Gemeinschaft ist sehr wichtig für Mira, aus der ich sie im Moment – auch zu meiner Entlastung – nicht rausnehmen möchte.

Auch eine spätere Versorgung durch Regeleinrichtungen wie Hort und Kindertagesstätte wurde von ihm im Gespräch nicht angenommen.

Dies ist nicht wahr.

Ich habe gesagt, dass ich mir darüber im Klaren bin, dass die derzeitige Hilfe sicherlich keine Dauerlösung sein wird, die über Jahre besteht. Außerdem könnte ich mir den Besuch einer solchen Einrichtung zu einem späteren Zeitpunkt durchaus vorstellen. Nur wann dieser Zeitpunkt sein wird, kann ich heute noch nicht sagen. Meine Kinder sind keine Maschinen.

Herr Scheithe vertrat die Ansicht, dass die jetzige Hilfe bis zum 22. Oktober 1999 weiterhin in dieser Form erhalten bleibt. Weiterhin erkundigte sich Herr Scheithe nach der Möglichkeit der Hilfe ab dem 23.10.1999.

Dies halte ich für falsch ausgedrückt. Ich hatte gesagt, dass ich es für sinnvoll halte, dass Frau Kleis bis zum Ende ihres Anerkennungsjahres in meiner Familie bleibt.

Außerdem war meine Vorstellung, dass ich auf Basis dieses Anerkennungsjahres nach den Sommerferien mich in Ruhe um eine Hilfe auf privater Basis, ohne den Verein Kranke Pänz e.V., kümmern könnte.

Unter Punkt Träger der Hilfeart/durchführende Stelle schreiben Sie:

Der Verein vertrat die Auffassung, dass die kontinuierliche Betreuung und Begleitung der drei Scheithe-Kinder in der jetzigen Form notwendig ist. Hierzu wurde nach Aussage des Vereins eine Psychologin befragt, die die Ansicht vertrat, dass weitere Veränderungen im Umfeld zum jetzigen Zeitpunkt für die Kinder vermieden werden sollten.

Hier haben Sie die Psychologin falsch zitiert. Diese vertrat die allgemein anerkannte Meinung, dass man trauernden Kindern ein Trauerjahr mit möglichst wenig Veränderungen im Umfeld gewähren sollte und nicht nur zum jetzigen Zeitpunkt. Herr ZZZZZZ gab dabei zu verstehen, wie wenig er von solchen Fachkräften halte.

Die Gespräche, die mit Herrn Scheithe geführt wurden in Richtung von Unterbringung und Versorgung in Kindergarten und Hort, wurden von Herrn Scheithe abgelehnt.

siehe oben

Unter Punkt Jugendamt/sonstige Stellen schreiben Sie:

Von Seiten des Jugendamtes wurden die im letzten Hilfeplangespräch vereinbarten Punkte angesprochen.

Ich kann mich immer noch nicht daran erinnern, welche das waren (siehe oben).

Dies war einmal die Reduzierung der Stundenanzahl, der Betreuung der Frau Kleis sowie eine Versorgung der beiden jüngeren Kinder durch eine Regeleinrichtung wie Hort und Kindertagesstätte.

Dies sollen die Punkte gewesen sein? Vereinbarungen hatten wir aber darüber nicht getroffen, denn dies hätte ja eine Einigung vorausgesetzt.

Bezogen auf seine eigene Situation konnte Herr Scheithe keine Auskunft darüber geben, ob er in Zukunft weiterhin Teilzeit arbeitet oder einer Vollzeittätigkeit nachgeht.

Siehe oben.

Die Problematik des ältesten Sohnes bezüglich seiner Schulschwierigkeiten wurde eine Lösungsmöglichkeit durch das Angebot einer Internatsunterbringung vom Fachbereichsleiter angeboten. Dies wurde jedoch von Herrn Scheithe abgelehnt.

Dieser Vorschlag zeigt, wie wenig Sie sich mit der Thematik trauernder Kinder und insbesondere mit den Problemen meines Sohnes befasst haben. Mein Sohn hat seine Mutter verloren. Er hat große Angst mich auch noch zu verlieren. Er kann es kaum ertragen wenn ich eine Stunde abwesend bin. Und dann soll er die Woche über in ein Internat?!

Insgesamt könnte man tatsächlich der Meinung sein, wenn man dieses Protokoll unreflektiert liest, dass ich notorisch alles ablehne und man mit mir nicht zusammenarbeiten könne.

Für mich ist vorrangig wichtig, dass meine Kinder nicht günstig, sondern gut untergebracht bzw. versorgt sind und keine psychischen Defizite erleiden.

Oliver Scheithe

Mai 1999
Ohne die mehrfach erbetene Information vom Jugendamt, mit welcher Unterstützung ich bei Teil- oder Vollzeittätigkeit rechnen kann, habe ich mich dafür entschieden, ab Juni zum Wohle meiner Kinder nur noch in Teilzeit zu arbeiten.

29. Juni 1999
Das Jugendamt hat bislang auf mein Schreiben vom 27. April noch nicht reagiert. Da für Juli das nächste Hilfeplangespräch avisiert war, informiere ich das Jugendamt über meinen bevorstehenden Urlaub vom 3. bis 30. Juli.

1. Juli 1999
Aufgrund meiner Information über meinen Urlaub, teilt das Jugendamt „Kranke Pänz e.V.“ mit, dass es die Zahlungen an den Verein einstellen wird.

2. Juli 1999
Mit der Bitte um Hilfe wende ich mich an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages (zuständigkeitshalber an den Landtag weitergeleitet).

30. Juli 1999
Aus dem Urlaub kommend finde ich einen Brief des Jugendamtes vom 15. Juli vor. Darin steht, dass die Gewährung der Hilfe durch „Kranke Pänz e.V.“ bis 31. August 1999 befristet wird und dass ich bei einer privaten Versorgungslösung (also nicht über Hort bzw. Übermittagsbetreuung) für die Kosten selber aufkommen müsste.

2. August 1999
Ich lege Widerspruch gegen das Schreiben des Jugendamtes vom 15. Juli ein.

Mitte August
Ich setze eine Anzeige in die Zeitung und suche jemanden für Haushaltshilfe und Kinderbetreuung. Das Interesse ist groß. Ich vereinbare fast 20 Vorstellungstermine für die folgenden zwei Wochen.

Letzte Augustwoche:
Vom Jugendamt habe ich bezüglich meines Widerspruchs noch nichts gehört. Frau Kleis, die seit Oktober 1998 meine Kinder betreut, verabschiedet sich langsam von meinen Kindern. Inzwischen habe ich eine Frau gefunden, die ab September von Montags bis Freitags für fünf Stunden in meinen Haushalt kommt. Ob das Jugendamt sich an den Kosten beteiligt ist noch unklar.

30. August 1999:
Ich schicke ein FAX an das Jugendamt, mit der Bitte, mir doch mitzuteilen, wie mein Widerspruch bewertet wurde. Gleichzeitig bitte ich nun um Bewilligung der Kostenübernahme der Tagespflege nach § 23 des KJHG.

31. August 1999:
Herr YYYYYY, der zuständige Gruppenleiter des Jugendamtes, ruft mich an und vereinbart mit mir einen Termin für Freitag den 3. September. Man hat auf meinen Widerspruch noch nicht geantwortet, weil der Vorgang aufgrund meiner Petitionsanfrage in einer anderen Abteilung bearbeitet wird.

03. September 1999:
Treffen mit Herrn YYYYYY. Das Gespräch findet in einer freundlichen Atmosphäre statt. Man ist sehr zuvorkommend und relativ schnell bereit, die Kosten für die Betreuung meiner Kinder für ein Jahr voll zu übernehmen. Das nächste Hilfeplangespräch ist für Mai 2000 vorgesehen.

Mitte September:
Frau Kleis besucht uns. Sie informiert uns darüber, dass das Jugendamt zwei Tage vor Ende der Frist (also am 30. August) bei Kranke Pänz e.V. eine Verlängerung des Betreuungsvertrages bis Ende Oktober angekündigt hat. Kranke Pänz lehnte dies ab, weil 1. ich bereits eine Nachfolgerin gefunden hatte und 2. dies pädagogisch nicht sehr sinnvoll sei, da sich Frau Kleis bereits von meinen Kindern verabschiedet hatte.

11. Mai 2000
Das nächste Hilfeplangespräch findet statt. Das Gespräch zwischen Herrn YYYYYY, Frau Haas und mir findet in ruhiger, sachlicher Atmosphäre statt. Es wird festgestellt, dass die bisherige Versorgung meiner Kinder gut angelaufen ist. Die Hilfeart wird für ein weiteres Jahr befürwortet. Eine andere Versorgung meiner Kinder soll mit der Einschulung meiner jüngsten Tochter thematisiert werden. Das nächste Hilfeplangespräch wird für April 2001 avisiert.

Juni 2001
Beim Hilfeplangespräch ist „nur“ Frau Haas anwesend. Am Ende des Gespräches kündigt Frau Haas an, dass sie die Weitergewährung der Hilfe bis zum Sommer des nächsten Jahres bzw. Einschulung meiner jüngsten Tochter befürworten wird.

Ende Juni/Anfang Juli 2001
Die Tagesmutter meiner Kinder teilt mir kurzfristig mit, dass sie aus gesundheitlichen Gründen ihre Arbeit bei mir nicht mehr fortsetzen kann. Ich verzichte zunächst auf eine Information des Jugendamtes, da ich von dort – wie die Vergangenheit zeigte – keine kurzfristige Hilfe bei der Suche einer neuen Kraft erwarten kann.

Ich erhalte ein Schreiben vom Jugendamt (datiert vom 3. Juli), in dem mir mitgeteilt wird, dass die Hilfe gem. § 20 KJHG weiterhin gewährt wird.

Nach einer einwöchigen Suche, finde ich eine polnische Studentin, die bereit ist, ab August die Tätigkeit als Tagesmutter zu übernehmen. Ich informiere sie darüber, dass diese Stelle vom Jugendamt finanziert wird und diese Mittel bis zum nächsten Sommer gezahlt werden.

August 2001
Die neue Tagesmutter beginnt mit der Arbeit. Ich möchte erst eine Probezeit abwarten, bevor ich das Jugendamt über den Wechsel informiere.

Anfang September 2001
Überraschender Weise erhalte ich ein weiteres Schreiben vom Jugendamt, indem die Jugendhilfe bis zum 31. Dezember 2001 befristet wird. Ich gehe mehr von einem formellen Akt aus, da sich zum Jahreswechsel an unserer persönlichen Situation nichts ändern wird. Bei der Gelegenheit informiere ich das Jugendamt über den Wechsel der Tagesmutter.


29. November 2001
Ich treffe mich zu einem Hilfeplangespräch mit Frau XXXXXX im Jugendamt. Meine Erwartungen, dass dies lediglich ein formeller Akt sei, erfüllen sich nicht.

Das einzige Ziel der Gespräche ist, die Mittel zum Jahreswechsel zu kürzen.

Mein Argument, dass sich unsere Situation seit dem Sommer nicht geändert habe, findet kein Gehör.

Ich soll jetzt an die Alternative Hort bzw. Übermittagbetreuung für meine Kinder zum Jahresanfang oder an eine zeitliche und finanzielle Kürzung für die Betreuung meiner Kinder denken.

Dass die Mittel ursprünglich bis zum Sommer 2002 zugesagt waren, scheint nicht mehr zu gelten. Es wird ein Besuch in meiner Wohnung vereinbart. Außerdem möchte sie sich beim Kindergarten über eine Übermittagbetreuung erkundigen.

3. Dezember 2001
Ich erfahre von der Leiterin des Kindergartens, dass Frau XXXXXX sich bereits am 30. November über eine mögliche Übermittagbetreuung erkundigt habe. Solche Plätze sind derzeit nicht frei. Auskünfte über Annika wurden abgelehnt, da Frau XXXXXX sich am Telefon nicht ausweisen konnte.

6. Dezember 2001
Frau XXXXXX kommt zu Besuch zu mir nach Hause. Da meine jüngste Tochter mit einer Freundin verabredet war und mein Sohn noch in der Schule ist, ist nur meine Tochter Mira anwesend.
Inhaltlich kommen wir nicht weiter. Die Stimmung wird zunehmend gereizt. Sie kündigt an, dass sie die Lehrer meiner Kinder über deren Entwicklungsstand befragen wolle. Außerdem will sie in der kommenden Woche noch einen Hausbesuch machen und die Tagesmutter und meine jüngste Tochter sprechen. Da sie einen genauen Termin nicht nennen kann, vereinbaren wir, dass sie vorher anruft und als Uhrzeit halten wir schon einmal 13.00 Uhr fest (zwischen 12.15 und 12.30 Uhr wird Annika vom Kindergarten abgeholt).

Die ehemalige Tagesmutter ruft mich aufgelöst an und teilt mir mit, dass Frau XXXX Erkundigungen über ihre damalige Tätigkeit und über mich bzw. meine Familie eingeholt hat.

8. Dezember 2001
Von Miras Lehrerin erfahre ich, dass Frau XXXXXX bereits vor unserem Treffen am Donnerstag Kontakt zu ihr gesucht hat. Sie hat in der Schule eine Nachricht hinterlassen und um Rückruf gebeten, der auch am 7. Dezember erfolgte.

9. Dezember 2001
Aufgrund meiner Verärgerung über das merkwürdige sozialarbeiterische Handeln von Frau XXXXXX schreibe ich ein FAX an das Jugendamt. Darin erkläre ich, dass es zur Zeit nicht möglich ist, meine Töchter über Mittag bzw. in einem Hort unterzubringen. Ich bin noch auf die Hilfe angewiesen und bitte daher um Weitergewährung bis zum Ende das Schul- bzw. Kindergartenjahres. Meine existenzielle Grundlage ist auf den vom Jugendamt ursprünglich zugesagten Zeitpunkt ausgerichtet. Eine Abänderung ist von meiner Seite nicht möglich.
Ferner wünsche ich einen weiteren Besuch von Frau XXXXXX nicht, da ich aufgrund ihres Auftretens und Handelns kein Vertrauen mehr zu ihr habe.


10. Dezember 2001
Als ich von meiner Arbeit nach Hause komme, erfahre ich, dass Frau XXXXXX ungeachtet meines Faxes und entgegen unserer vorherigen Absprache gegen 11.45 Uhr meine Wohnung aufgesucht und mit der Tagesmutter gesprochen hat. Daraufhin schicke ich ein weiteres FAX an das Jugendamt, in dem ich noch einmal klar stelle, dass ich es Frau XXXXXX nicht erlaube, irgendwelche Erkundigungen oder Auskünfte über ein Mitglied meiner Familie oder mich einzuholen.

18. Dezember 2001
Herr YYYYYY ruft mich an und bitten um einen Termin. Er würde gerne mit Herrn ZZZZZZ (Leiter des Jugenamtes) vorbeikommen und mit mir über die Angelegenheit sprechen. Aufgrund der Dringlichkeit verabreden wir uns für den nächsten Tag.

19. Dezember 2001
Herr ZZZZZZ und Herr XXXXXX treffen zum Gespräch ein. Mein Vater ist ebenfalls anwesend.

Herr ZZZZZZ wiederholt mehrfach, dass die Hilfe zu Jahresbeginn reduziert werden und ich mich für die Zeit nach den Sommerferien um einen Hortplatz bzw. eine Übermittagbetreuung für meine Töchter kümmern müsse.
Ich informiere darüber, dass ich Annika bereits beim Schulhort angemeldet habe, aber natürlich nicht wisse, ob sie genommen würde, da es nur wenige Plätze gibt. Bei Mira kann ich noch keine Aussage machen, da die zukünftige Schule noch nicht fest steht. Aber auch bei ihr werde ich mich um eine Lösung bemühen.
Im Prinzip ist mir klar, dass die Hilfe in der jetzigen Form mit Annikas Einschulung nicht mehr weiter gewährt wird, aber eine Kürzung zum jetzigen Zeitpunkt macht keinen Sinn. Die derzeitige Tagesmutter ist nicht bereit für einen reduzierten Betrag zu arbeiten und ist auf das Geld angewiesen. Es ist für sie nicht möglich ist, aufgrund der Arbeitszeiten bei mir und der von ihr darauf angepassten Seminarzeiten, eine weitere Arbeitsstelle anzunehmen.
Herr ZZZZZZ scheint kein Gehör für meine Argumente zu haben. Er wiederholt mehrfach, dass es doch pädagogisch sinnvoll (!) sei, die Familie Scheithe an eine gekürzte Hilfe zu gewöhnen, da sie ja zum Sommer hin ganz wegfallen würde.
Nach etwa 1 ½ Stunden verabschiedeten sich Herr ZZZZZZ und Herr YYYYYY mit den Worten, dass sie das Gesagte nun erst einmal überdenken müssten und ich dann kurzfristig eine Entscheidung erhalten würde.

27. Dezember 2001
Herr YYYYYY ruft mich an. Da Herr ZZZZZZ im Urlaub ist, teilt er mir mit, dass er die undankbare Aufgabe hat, mich über die Kürzung der Hilfe ab Januar um DM 400,00 p.M. zu informieren. Da die Tagesmutter nicht bereit ist, für weniger Geld zu arbeiten, bitte ich Herrn YYYYYY mir eine neue Tagesmutter zu beschaffen, die auch für den geringeren Betrag bereit ist zu arbeiten. Nach Ansicht von Herrn YYYYYY, gehört dies nicht in seinen Aufgabenbereich.

Ohne einen schriftlichen Bescheid zu haben, widerspreche ich vorsorglich schon einmal der Entscheidung des Jugendamtes per FAX.

04. Januar 2002
Inzwischen habe ich das Bürgerbüro des Oberbürgermeisters um Vermittlung in meiner Angelegenheit gebeten. Ich teile dem Jugenamt schriftlich mit, dass ich die derzeitige Betreuungsperson zum vereinbarten Satz weiterbeschäftigen werde und hoffe, dass das Jugendamt von der Kürzung der Mittel wieder Abstand nehmen werde.

10. Januar 2002
In meinem Briefkasten liegt der Bescheid des Jugendamtes über die Kürzung der Mittel. Ich lege sofort Widerspruch ein. Kopien meines Schreibens und Informationen über die bisherigen Vorgänge erhalten der Dezernent, der Oberbürgermeister und der Petitionsausschuss des Landtages.

Dieses Schreiben wurde zuständigkeitshalber an den Petitionsausschuss des Landtages NRW weitergeleitet.

Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Bundeshaus

53113 Bonn

Probleme in der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt wegen der Versorgung meiner drei Kinder im Alter von 3, 7 und 11 Jahren nach dem Tod meiner Frau.

Sehr geehrte Frau Lüth,
sehr geehrte Damen und Herren,

ich überreiche Ihnen in der Anlage mein Schreiben an das Jugendamt der Stadt Köln vom 27. April 1999.

Im September letzten Jahres ist unerwartet meine Frau im Alter von 31 Jahren verstorben. Sie hinterließ mich und meine drei Kinder Annika (geb. 26.09.1995), Mira (geb. 12.06.1992) und Fabian (geb. 19.05.1988).

Die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt erwies sich von Beginn an als schwierig.

Ich habe nie das Gefühl gehabt, dass mir dort geholfen wird; ein Beratungsgespräch hat nie stattgefunden. Das Jugendamt handelt nicht zum Wohle meiner Kinder, sondern im Sinne einer kurzfristig einfachen und billigen Lösung. Auf meine Bedürfnisse und die meiner Kinder wird nicht eingegangen (siehe Anlage).

Inzwischen befürchte ich sogar, dass „Mobbing“ gegen meine Person und meine Familie betrieben wird.

Ergänzend zur Anlage noch folgende Informationen:

Auf mein Schreiben vom vom 27. April 1999 hat das Jugendamt nicht reagiert. Seit dem letzten Hilfeplangespräch wurde kein Kontakt mehr zu mir aufgenommen.

Ohne die Information vom Jugendamt, mit welcher Hilfe ich bei Teil- oder Vollzeittätigkeit rechnen kann, habe ich mich im Mai dafür entschieden, zum Wohle meiner Kinder nur noch in Teilzeit zu arbeiten.

Da das nächste Hilfeplangespräch für Juli avisiert war, habe ich das Jugendamt am 29. Juni darüber informiert, dass ich vom 3. Juli bis voraussichtlich 30. Juli im Urlaub sein werde (den ich auch dringend benötige). Darauf hin hat das Jugendamt am 1. Juli dem Verein „Kranke Pänz e.V.“, der derzeit für die Versorgung meiner Kinder zuständig ist (siehe auch Anlage), mitgeteilt, dass es die Zahlungen an den Verein einstellt.

Ich fahre jetzt mit der Ungewissheit in den Urlaub, ob meine Kinder auch nach den Ferien während meiner beruflicher Abwesenheit versorgt werden.

Ich bitte nun um Ihre Hilfe. Die ständige Ungewissheit, ob ich auch nach zwei oder drei Monaten noch eine Hilfe im Haushalt und zur Kinderbetreuung habe, setzt mich nervlich und psychisch stark unter Druck. Ich weiß nicht, ob ich diesem Druck noch lange standhalten kann (ich befinde mich seit dem Tod meiner Frau in psychotherapeutischer Behandlung).

Sollten Sie bereits im Juli zur Bearbeitung meiner Petitionsanfrage kommen, können Sie sich bei Rückfragen auch meine Mutter

xxxxxxxx Scheithe
xxxxxxxxxxxxxx Str. xx
12345 xxxxxxxxxxxxx

wenden.

Vielen Dank.

Mit freundlichem Gruß

Oliver Scheithe

Stadt Köln
Bezirksjugendamt XYZ
XYZ Str. 2

50XXX Köln

Widerspruch

Ihr Zeichen: 123456789

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 08. Januar 2002 ein.

Unbeteiligten Dritten gegenüber scheinen Ihre Argumente für den Bescheid durchaus plausibel sein, doch näher betrachtet ist die plötzliche Kürzung Ihrer Hilfe unbegründet und willkürlich.

Im zweiten Absatz der Bewilligung schreiben Sie:

„Bisher erhielten Sie für die Versorgung aller drei Kinder einen Betrag von monatlich 1.400,00 DM, der analog dem Tagespflegesatz von monatlich 450,00 DM pro Kind berechnet wurde. Ihr Sohn Fabian besucht mittlerweile ganztags die Gesamtschule, so dass er keine zusätzliche Betreuung mehr benötigt.“

Der Besuch der Gesamtschule, die an drei Tagen in der Woche auch nachmittags Unterricht anbietet, kann kaum als Argument für eine Kürzung dienen. Dass Fabian im Sommer 1999 vom Gymnasium in die Gesamtschule gewechselt ist, wussten Sie spätestens seit dem Hilfeplangespräch am 02. September 1999 (siehe Fortschreibung vom 06. September 1999). Das heißt, mit Erstbewilligung der Hilfe über 1.400,00 DM war Ihnen diese Situation klar.

Im dritten Absatz schreiben Sie:

„Für Ihre Töchter wäre normalerweise eine Betreuung im Kinderhort bzw. Ganztagskindergarten völlig ausreichend. Obwohl Sie jedoch bereits mehrfach drauf hingewiesen wurden, haben Sie sich nicht ausreichend um die Unterbringung Ihrer Töchter in Kindertagesstätten bemüht.“

Zunächst einmal stelle ich fest, dass es Ihre Meinung ist, dass eine Betreuung im Kinderhort bzw. Ganztagskindergarten völlig ausreichend ist. Diese Meinung haben Sie sich gebildet, ohne meine Kinder zu kennen.
Meine Kinder haben sich in den drei Jahren nach dem Tod meiner Frau gut entwickelt; ihr psychischer Zustand ist stabil. Meiner Meinung nach ist das eine positive Folge der Betreuungsform, die ich für meine Kinder im Zusammenspiel mit meiner Teilzeittätigkeit gewählt habe.
In allen Hilfeplangesprächen von Ende 1998 bis Mai 2000 habe ihnen erklärt, dass ich eine auswärtige Übermittagbetreuung in unserem Fall noch nicht für sinnvoll halte. Insofern kann von einer „nicht ausreichenden“ Bemühung meinerseits nicht die Rede sein. Ich wollte diese Betreuungsform für meine Töchter nicht und das war Ihnen bewusst. Folgerichtig wurde im Hilfeplangespräch am 11. Mai 2000 festgehalten, dass eine „andere Versorgung mit der Einschulung der jüngsten Tochter thematisiert wird“ (siehe Protokoll vom 12. Mai 2000). Aus diesem Grund wurde auf dieses Thema im Gespräch mit Frau XXXXXX im Juni 2001 nur wenig eingegangen und mir die Hilfe bis Sommer 2002 zugesagt (vgl. mein Schreiben vom 09. Dez. 2001).

Im fünften Absatz schreiben Sie:

„Sofern Sie der Meinung sind, mit einem Betrag von 511.29 € monatlich die Versorgung Ihrer Töchter in Ihrem Haushalt bis zum Sommer 2002 nicht sicherstellen zu können, besteht auch die Möglichkeit, Ihre Töchter nach Schulschluss bzw. nach dem Kindergarten im Haushalt einer Tagesmutter zu versorgen. Diese Lösung wäre für alle Beteiligten wesentlich kostengünstiger.“

Ich habe Ihnen mehrfach erläutert, dass ich die derzeitige Betreuungsperson Frau SSSSSSSS aufgrund der Zusage von Frau XXXXXX bis zum Sommer 2002 für eine Entgeltpauschale von 1.400,00 DM pro Monat eingestellt habe. Grundsätzlich halte ich meine Zusagen ein. So wie ich es auch von einem Amt erwartet hatte.
Auch hatte ich Ihnen mitgeteilt, dass Frau Szarbiewska auf den gesamten Betrag angewiesen ist.
Davon abgesehen kann es sicherlich nicht Ihr ernst sein, meine Töchter für die letzten sechs Monate Ihrer Hilfeleistung an eine neue Betreuungsperson bzw. Tagesmutter zu übergeben.

Insgesamt bleibt festzustellen, dass Sie Ihre Zusagen nicht einhalten und hier willkürlich eine Hilfeleistung kürzen.

Ich bitte Sie daher Ihre Entscheidung noch einmal zu überdenken und die Hilfe in ursprünglich zugesagter Höhe für die letzten sieben Monate weiter zu bewilligen.

Mit freundlichem Gruß

Oliver Scheithe

30. Januar
Ich erhalte die ersten gekürzten Mittel.

04. Februar
In meinem Briefkasten liegt ein Schreiben aus dem Dezernat für Kinder, Jugend, Familie, Soziales und Sport.

Darin schreibt mir Frau Dr. Christiansen (in Vertretung):

Sehr geehrter Herr Scheithe,

nach ausführlicher Überprüfung Ihres Schreibens bin ich zu dem Ergebnis gekommen, das die Hilfe nach § 20 KJHG im laufenden Schuljahr nicht zu verändern ist und die Zahlung in vollem Umfang bis Sommer 2002 zu leisten ist.

Die weitere Vorgehensweise werde ich mit dem Bezirksjugendamt Köln-XYZ absprechen.
Sie erhalten von dort unaufgefordert Nachricht.

Ich bin natürlich erfreut und gespannt auf die Nachricht vom Jugendamt.

Ende Februar und Ende März
Auf meinem Konto gehen weiterhin die gekürzten Mittel ein.

Mitte April
Ich rufe im Dezernat an, um zu Fragen, wann ich denn mit der Nachricht vom Jugendamt rechnen könnte. Der zuständige Sachbearbeiter ist leider nicht zu sprechen. Daher lasse ich meine Frage ausrichten.

Am nächsten Tag erhalte ich einen Anruf, dass das Geld mit der nächsten Zahlung überwiesen werde.

Ende April
Die ungekürzten Mittel und die Nachzahlung sind auf meinem Konto eingegangen.

Eine Nachricht vom Jugendamt habe ich bislang noch nicht erhalten.


An dieser Stelle endet vorläufig die Aufzeichnung des „Abenteuers“ mit dem Jugendamt. Ich hoffe eigentlich, dass ich nicht weiter berichten muss.

Oliver 😉

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