Informationen rund um das Thema "verwitwet sein" und Community für den Austausch unter Verwitweten

FAQ zur Mitgliedschaft

Allgemeine Infos zur Mitgliedschaft im Verein

jung verwitwet e.V. ist nicht einfach nur ein „Internetclub“, denn unsere Ziele gehen weit über den reinen Austausch über das Internet hinaus. Es gibt mehrere Gründe, Mitglied in unserem Verein zu werden. Wie z.B.:

  • Erhalt und Ausbau des Internetportals verwitwet.de und der damit verbundenen kostenlosen Hilfe für Verwitwete
  • Solidarität mit Trauernden nach Partnerverlust
  • Aufbau einer starken Lobby für die Interessen unserer Zielgruppe
  • Einflussnahme auf die Vereinsarbeit durch aktive Mitarbeit oder einfach „nur“ Stimmrecht in der Mitgliederversammlung
  • Unterstützung der Vereinsarbeit auch durch einen finanziellen Beitrag
  • und noch mehr…

Wenn du eine Gegenleistung des Vereins für dich persönlich erwartest, ist eine Mitgliedschaft bei jung verwitwet e.V. nicht das richtige für dich.

Jedes Jahr gibt es in Deutschland mehr als 35.000 neue Verwitwete unter 60 Jahren in Deutschland. Jeden Tag kommen also rund 100 Männer und Frauen dazu, die gestern noch nicht wussten, dass sie heute zu unserer Zielgruppe gehören.

Eine Mitgliedschaft bei jung verwitwet e.V. hilft mit, auch zukünftigen jung Verwitweten bei verwitwet.de ein für sie kostenloses (Internet-)Zuhause zu geben und ihnen und ihren Kindern über den Verein Hilfen zukommen zu lassen.

jung verwitwet e.V. ist also ein „Geber-Verein“. Seine Mitglieder geben, damit andere Betroffene, die Hilfe benötigen, nehmen können.

Wer nicht geben möchte oder für das Geben eine Gegenleistung braucht, ist hier falsch.

Grundsätzlich:
Stimmberechtigte Mitglieder haben alle Rechte und Pflichten, die sich aus der Satzung und der Beitragsordnung ergeben.
Fördermitglieder wollen in der Regel weniger am Vereinsleben teilnehmen. Sie sind im wesentlichen am Erhalt von verwitwet.de interessiert und finden den Verein unterstützenswert. Hierfür beteiligen sie sich mit ihrem Förderbeitrag.

Im Wesentlichen ergeben sich daraus folgende Unterschiede:

 stimmberechtigtes MitgliedFördermitglied
BerechtigtNatürliche Personen ab 18 JahrenNatürliche Personen ab 18 Jahren und juristische Personen
RechteStimmrecht auf der Mitgliederversammlung. Recht zur Teilnahme an einer Projektgruppe des Vereins.Informationsrecht. Recht zur Teilnahme an einer Projektgruppe des Vereins
Mindestbeitrag

8,00 Euro monatlich mit SEPA-Mandat
8,50 Euro monatlich bei Überweisung
(Grundsätzlich jährlich im Voraus zu zahlen)

4,00 Euro monatlich mit SEPA-Mandat
4,50 Euro monatlich bei Überweisung
(grundsätzlich jährlich im Voraus zu zahlen)
Communityerweiterte Rechteerweiterte Rechte

Kündigungsfrist

3 Monate zum Jahresende
(Ein- und Austritt im selben Kalenderjahr nicht möglich)

Du hast zwei Möglichkeiten, deine Mitgliedschaft zu beantragen. 

  1. Über das Onlineformular oder
  2. du druckst das Anmeldeformular aus und schickst es mit der Post an 
    jung verwitwet e.V., Bogenstraße 26, 20144 Hamburg.
    .

Nach wenigen Tagen bekommst du per Mail eine Bestätigung über deine Aufnahme im Verein, in der noch mal die wesentlichen Anmeldedaten wiederholt werden. Solltest du dabei einen Fehler feststellen, antworte einfach auf diese Mail und informiere uns über die falschen Daten.

Wenn du Mitglied der Community von verwitwet.de bist, wirst du unmittelbar nach der Bestätigung der Mitgliedschaft für die erweiterten Rechte der Vereinsmitglieder frei geschaltet.

Grundsätzlich bist du solange Mitglied im Verein bis du deine Mitgliedschaft wieder kündigst. Eine Mitgliedschaft dauert aber mindestens ein volles Kalenderjahr, da der Eintritt und Austritt im selben Jahr gemäß unserer Satzung (siehe §11 Satz 5) nicht möglich ist.

Der Verein jung verwitwet e.V. und die Community verwitwet.de sind rechtlich zwei unterschiedliche Gruppen. Man kann Vereinsmitglied sein ohne eine Mitgliedschaft in der Community und umgekehrt. Daher wird man als Vereinsmitglied auch nicht automatisch Communitymitglied.

Von Vorteilen zu sprechen, ist immer etwas schwierig. So kann man uns z.B. nicht mit dem ADAC vergleichen.

Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass du den Verein mit seinen Zielen gut und unterstützenswert findest und ihm aus diesem Grund beigetreten bist bzw. beitreten willst.

Natürlich sind wir bemüht, einen Nutzen für unsere Mitglieder zu erarbeiten. Derzeit gibt es z.B. folgende Vorteile:

Da wir noch ein sehr junger, aber stark wachsender Verein sind, werden wir wohl in Zukunft noch weitere Angebote für unsere Mitglieder machen können. Du kannst uns dabei helfen… 😉

*Dies ist eine freiwillige Leistung von Oliver Scheithe als Betreiber von verwitwet.de. Einen Rechtsanspruch auf die erweiterten Rechte gibt es nicht.

Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist einfacher als der Mitgliedsantrag. 

Schicke einfach formlos eine Email an oliver.scheithe@jungverwitwet.de
Alternativ kannst du auch den Weg der Briefpost wählen. Sende in dem Fall die Kündigung an jung verwitwet e.V., Bogenstraße 26, 20144 Hamburg. Die Kosten für ein Einschreiben solltest du dir sparen.

Nach Kündigungseingang bekommst du immer eine Kündigungsbestätigung per Mail zugesandt. Hebe diese Bestätigung als Nachweis für deine Kündigung gut auf.

Beachte bitte, dass die Kündigung der Mitgliedschaft im Verein immer schriftlich bis zum 30. September eines Jahres erfolgen muss. Sie wird dann für das folgende Kalenderjahr wirksam (Ausnahme: Eintritt und Austritt im selben Kalenderjahr ist nicht möglich).

Übrigens, eine Beendigung der Registrierung zur Community von verwitwet.de beendet nicht die Mitgliedschaft im Verein.

Mitgliedsbeitrag

Bei der Gründung von jung verwitwet e.V. war es den Gründungsmitgliedern wichtig, dass möglichst jeder Mitglied werden kann. Daher haben wir den Mitgliedsbeitrag bei Erteilung eines SEPA-Mandats auf den niedrigen Mindestbetrag von

  • 8,00 Euro im Monat für stimmberechtigte Mitglieder bzw.
  • 4,00 Euro im Monat für Fördermitglieder festgelegt
    (zzgl. 0,50 Euro bei Überweisung).

Da wir aber wussten, dass wir zur Erreichung unserer Ziele vermutlich mehr finanzielle Mittel benötigen, haben wir ihn Mindestbeitrag genannt und würden uns daher freuen, wenn du mehr zahlen könntest.

Grundsätzlich ist der Mitgliedsbeitrag am Jahresanfang für ein Kalenderjahr in einer Summe zu zahlen. Unser Kassenwart bzw. unsere Kassenwartin verschickt am Jahresanfang entsprechende Beitragsrechnungen per Mail.

Neumitglieder zahlen den Beitrag anteilige für restlichen Monate bis zum Jahresende. Die Beitragsrechnung erhalten sie in der Regel im Monat nach ihrem Vereinsbeitritt.

Ja!

jung verwitwet e.V. wurde vom Finanzamt als mildtätig anerkannt (siehe auch unter Transparenz).

Daher ist der Mitgliedsbeitrag von jung verwitwet e.V. steuerlich privilegiert und kann von der Steuer abgesetzt werden. Die Beitragsrechnung dient hierfür als Beleg.

Die Beitragsrechnung wird dir rechtzeitig vor Beitragsfälligkeit zugemailt. Außerdem findest du jede Beitragrechnung im MitgliedsPortal (siehe nächsten Abschnitt).

Auch wenn der Mindestbeitrag schon recht niedrig angesetzt ist, kann er dennoch für manche zu hoch sein. Daher haben wir für Personen, die am Existenzminimum leben, den verminderten Beitrag eingeführt. Die Höhe des Beitrages wählt das Mitglied selbst.

Den verminderten Mitgliedsbeitrag beantragst du formlos beim Vorstand. 

Im Mitgliedsantrag schreibst du unter Anmerkungen, dass du die Mitgliedschaft zum verminderten Mitgliedsbeitrag wünschst. Dabei solltest du kurz deine finanzielle Situation darstellen. In Fällen, die nicht ganz eindeutig sind, können wir dir auch ein Formular „Selbstauskunft“ zusenden.

Solltest du bereits Mitglied sein und sich deine finanzielle Situation verschlechtern, kannst du den verminderten Beitrag natürlich auch beantragen. Hierbei solltest du aber beachten, dass wir gezahlte Beiträge nicht zurückzahlen können und die Minderung erst im folgenden Kalenderjahr wirksam wird.

Der verminderte Mitgliedsbeitrag gilt immer für ein Beitragsjahr (Kalenderjahr) und muss jährlich neu beantragt werden. Wenn wir bis zum Ende eines Jahres nichts Gegenteiliges von dir erfahren, wird dein Beitrag für das Folgejahr automatisch auf den dann gültigen Mindestbeitrag festgelegt.

Sonstiges

Das MitgliedsPortal ist der Mitgliederbereich des Mitgliederverwaltungsprogramms von jung verwitwet e.V..

Dort können sich Vereinsmitglieder einloggen und z.B. ihre Kontaktdaten aktualisieren, alle Protokolle der letzten Mitgliederversammlungen einsehen oder alle Beitragsrechnungen seit Beginn der Mitgliedschaft abrufen (z.B. für die Steuererklärung).

Eingeloggte Mitglieder des Vereins finden im Hauptmenü unter Mein Bereich den Link zum MitgliedsPortal

Für das MitgliedsPortal werden eigene Zugangsdaten vergeben. Die Zugangsdaten von verwitwet.de funktionieren dort nicht.

Sind die Zugangsdaten nicht (mehr) bekannt, kann man sich diese über den Link „Passwort vergessen?“ im Loginbereich des MitgliedsPortals an seine Emailadresse zumailen lassen.
Sollte das nicht funktionieren bzw. sich die Emailadresse seit der Vereinsanmeldung geändert hat, einfach eine Email an anmeldung@jungverwitwet.de schicken.

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